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Nach Gerichtsbeschluss

Riani muss seine Geschäfte geschlossen halten

Das Modeunternehmen Riani muss seine Geschäfte weiter geschlossen halten. Der Verwaltungsgerichtshof sieht die Betriebsschließung als rechtens.

Noch sind die Geschäfte in den Innenstädten geschlossen, eine Mehrheit wünscht sich jedoch die Öffnung.
Der Einzelhandel bleibt weiter geschlossen: Der Textileinzelhandel zähle laut Gericht nicht zur Grundversorgung, wie beispielsweise Friseurbetriebe. Foto: Oliver Berg/dpa

Das Schorndorfer Modeunternehmen Riani muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes seine Geschäfte weiter geschlossen halten. Die Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes für Betriebsschließungen seien „gegenwärtig voraussichtlich erfüllt“, argumentierten die Mannheimer Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. So berichtet es die Deutsche Presse-Agentur.

Wir sind über die Entscheidung sehr enttäuscht.
Sprecher, Riani

Das Unternehmen hatte per Eilantrag versucht, Ladenöffnungen zu erzwingen. Durch beide Lockdowns im Zuge der Corona-Pandemie sei ein wirtschaftlicher Schaden in Millionenhöhe entstanden.

Das Gericht betonte, die Sieben-Tage-Inzidenz liege bundesweit bei über 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. In dieser Lage seien „bundesweit abgestimmte“ und auf eine „effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“.

Eine punktuelle Öffnung des Einzelhandels in einigen Kreisen könne zu „umfangreichen Kundenströmen“ auch aus anderen Bundesländern führen - und sorge voraussichtlich dafür, dass die Zahl der Sozialkontakte und die Infektionsgefahr mit dem Coronavirus steige.

Friseure dienen der Grundversorgung, der Einzelhandel nicht

Auch die Tatsache, dass Friseurbetriebe, Gärtnereien und Blumenläden wieder öffnen dürfen, der Textileinzelhandel aber nicht, sei rechtens. Das Gericht stellte diesbezüglich keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz fest.

Friseure dienten der Grundversorgung der Bevölkerung und unterschieden sich darin von Einzelhandelsunternehmen, argumentierten die Richter. In der Gartenbaubranche wiederum sei im Vergleich zum übrigen Einzelhandel ein geringeres Kundenaufkommen zu erwarten. Noch dazu spiele sich dort vieles im Freien ab.

„Wir sind über die Entscheidung sehr enttäuscht“, teilte Riani mit. Der Einzelhandel benötige dringend eine Alternative zu einem nicht endenden Lockdown.

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