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Fall beim Bundesverfassungsgericht

Richter Thomas Schulte-Kellinghaus will Ermahnung nicht akzeptieren und legt Verfassungsbeschwerde ein

Thomas Schulte-Kellinghaus hat sich in seinem Berufsstand einen Namen gemacht. Der Richter kämpft seit Jahren gegen eine Ermahnung wegen seines Arbeitstempos an. Nun steuert er mit einer Verfassungsbeschwerde auf das Ende des Streits zu - das hat mehrere Gründe.

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Seit Jahren geht Richter Thomas Schulte-Kellinghaus gegen die Ermahnung seiner damaligen Chefin vor. Foto: dpa

Mit 33 Seiten geht Thomas Schulte-Kellinghaus in das vorläufige Finale. Der Richter hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Damit könnte ein acht Jahre lang andauernder Streit enden.

Der Richter am Freiburger Außensenat des OLG Karlsruhe kämpft gegen eine Ermahnung seiner früheren Chefin, er solle mehr Fälle erledigen. Er ist der Überzeugung, für seine gründliche Arbeitsweise ausreichend Zeit zu brauchen. In einer Statistik hatte seine Chefin aufgeführt, dass Schulte-Kellinghaus teilweise ein Drittel weniger Fälle abschließt als seine Kollegen. Dagegen ging er beim Dienstgericht, Dienstgerichtshof und zuletzt im Sommer beim Bundesgerichtshof vor - jeweils ohne Erfolg.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Eingang

Weil er bis heute nicht einen eigentlichen Anlass behandelt sieht, hat er nun Verfassungsbeschwerde eingereicht. Seine damalige Chefin schrieb ihm: „Ich ermahne Sie zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte.“ Aus seiner Sicht wurde er angehalten, schneller zu arbeiten und seine Rechtsanwendung zu ändern. „Meiner Meinung nach ist das komplett verfassungswidrig”, sagt er. Weder das Dienstgericht noch der Bundesgerichtshof hätten sein eigentliches Anliegen behandelt. „Das hätte ich nie erwartet.”

Schulte-Kellinghaus kämpft aus seiner Sicht für einen ganzen Berufsstand. Präsidenten an Oberlandesgerichten seien ebenso gespannt wie einige Richter. Er möchte verhindern, dass Richter künftig ermahnt werden dürfen. „Es ist für mich zu einer Aufgabe geworden, die ich zu Ende führen möchte.” Er sagt sogar: „Es ist zur wichtigsten Aufgabe in meinem Berufsleben geworden.”

Ein Sprecher des Bundesverfassungsgericht bestätigt auf BNN-Anfrage, dass Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile eingegangen ist. „Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist nicht absehbar”, sagt er.

6.000 Verfassungsbeschwerden jährlich

Es gibt grundlegend drei Möglichkeiten. Fall eins: Das Bundesverfassungsgericht weist die Beschwerde ab und behandelt sie nicht. Das kann formelle Gründe haben. Fall zwei: Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerde an und gibt die Entscheidung schriftlich bekannt. Fall drei wäre der größte: Es gibt eine mündliche Verhandlung mit dem Senat, auch Fachkundige wie das Justizministerium oder Verbände werden angehört.

Schon die Zahlen zeigen, dass letzterer Fall eher unwahrscheinlich ist. Knapp 6.000 Verfassungsbeschwerden behandelt das Bundesverfassungsgericht pro Jahr, nur eine Hand voll führen zu einer mündlichen Verhandlung.

„Es ist nicht ganz vorhersehbar, was passieren wird”, sagt Schulte-Kellinghaus. „Ich rechne mit einer Verhandlung, weil das Bundesverfassungsgericht die Dinge beobachtet hat.”

„Ich führe es zu Ende”

Ein Faktor wird die Zeit werden. Noch zwei Jahre lang, bis er 68 Jahre alt ist, möchte er weitermachen. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht bis dahin nicht dem Fall gewidmet hat, könnte aufgrund des Ruhestands der eigentliche Verfahrensgrund wegfallen.

Schulte-Kellinghaus hofft aber, dass das Bundesverfassungsgericht fernab seiner Dienstzeit genügend Anlass sieht, den Fall zu behandeln. Und dann wird der Streit irgendwann beendet sein, zumindest juristisch: „Ich habe es angefangen, ich führe es zu Ende.”

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