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Kultusministerin

Schopper: Lehrer-Teilzeit ist „schon komfortabel“

Um Lehrer in Baden-Württemberg zu Vollzeit verpflichten zu können, braucht es ein neues Beamtengesetz. Somit können diese weiter in Teilzeit arbeiten. Grünen-Politikerin Schopper bezeichnet das als komfortabel.

Theresa Schopper (Bündnis 90/Die Grünen), Kultusministerin von Baden-Württemberg, aufgenommen in ihrem Ministerium in Stuttgart.
Theresa Schopper (Bündnis 90/Die Grünen), Kultusministerin von Baden-Württemberg, hat die Teilzeitregelung bei Lehrern kritisiert. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

Kultusministerin Theresa Schopper hat die Teilzeit-Regelungen für Lehrerinnen und Lehrer als komfortabel bezeichnet. Man werde zwar an der Teilzeit aus familiären Gründen nichts ändern, sagte die Grünen-Politikerin am Freitag bei einer landesweiten Tagung von Schulleitungen in Stuttgart. „Auch wenn ich finde, dass das schon komfortabel ist, sag’ ich mal persönlich, dass man bis zum 18. Lebensjahr des Kindes da durchaus in der Teilzeit im unterhälftigen Bereich auch sein kann.“ Das sei in der Lebensrealität vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht üblich. Der öffentliche Druck werde größer, betonte Schopper, auch in der persönlichen Rechtfertigung im Freundeskreis oder bei Elternabenden.

Landesregierung setzt auf Freiwilligkeit der Lehrer

Für eine Verpflichtung müsste man aber das Beamtengesetz ändern. „Das werden wir nicht anfassen und auch nicht hinkriegen“, sagte Schopper. „Man muss auch wissen, an welchem Windrad man dreht, dass dann da auch Wind rauskommt.“ Die Landesregierung setze weiterhin auf den freiwilligen Appell an die Lehrer, weniger in Teilzeit zu arbeiten.

Anteil an Vollzeit geht um 1,8 Prozent zurück

Trotz des deutlichen Personalmangels an den Schulen entscheiden sich laut Statistischem Landesamt immer mehr Lehrerinnen und Lehrer für Teilzeit. Im Schuljahr 2021/2022 arbeiteten knapp 56,6 Prozent und somit mehr als die Hälfte der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht voll. Der Anteil der Lehrerinnen und Lehrer in Vollzeit ging demnach um 1,8 Prozent zurück, wie das Landesamt im vergangenen September mitteilte.

Landesbeamte haben grundsätzlich Anspruch darauf, in Teilzeit bis zu 50 Prozent zu arbeiten. Ein Antrag auf Teilzeit aus familiären Gründen, etwa weil ein Kind betreut oder ein Angehöriger gepflegt wird, kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende dienstliche Gründe dem entgegenstehen. Die Untergrenze bei der Teilzeit liegt bei 25 Prozent. Solche Anträge werden bei Lehrkräften individuell vom jeweiligen Regierungspräsidium geprüft.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte vergangenes Jahr einen Vorstoß für eine eingeschränkte Teilzeit von Lehrern gemacht, diesen aber wieder zurückgezogen. Lehrerverbände hatten den Vorstoß scharf kritisiert.

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