Mit Ablauf des 2. April werden sowohl die Corona-Verordnung der Landesregierung als auch die Corona-Verordnung Schule, die noch am 1. April notverkündet werden, angepasst.
Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es demnach keine Maskenpflicht mehr. Die Maske sei neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Freiwillig eine Maske zu tragen sei „gerade im Hinblick“ auf das aktuelle Infektionsgeschehen „natürlich möglich“, so das Schreiben.
Die Testpflicht wurde bereits bis Ostern verlängert; dies lässt das neue Bundes-Infektionsschutzgesetz zu. Die Testungen werden aber ab Montag von drei auf zwei Tests pro Woche reduziert. Wer von der Testpflicht befreit ist, kann sie freiwillig nutzen.
Bei einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, gelten demnach keine Kontaktbeschränkungen mehr, die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen ebenfalls. Für Veranstaltungen in der Schule gibt es keine Einschränkungen mehr. Es gibt allerdings weiterhin ein Zutrittsverbot für „nicht quarantänebefreite“ Personen, die keinen negativen Testnachweis vorlegen.
Prüfungen nach Ostern ohne Einschränkungen
Die Prüfungen nach den Ostern können ohne Einschränkungen stattfinden, es gibt auch keine Trennung mehr von immunisierten beziehungsweise getesteten und ungetesteten Schülerinnen und Schülern.
Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen, auch ins Ausland, sind wieder erlaubt. Die Regelungen zu Lüftung, Hygiene, Sport- oder Musikunterricht gelten weiter. Angehörige vulnerabler Gruppen haben auch in Zukunft ein Recht auf Fernunterricht.