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Testpflicht ab dem 19. April

Schulen haben nach den Osterferien wieder im Fernunterricht begonnen

Nach den Osterferien haben die Schulen in Baden-Württemberg erstmal wieder mit Fernunterricht begonnen. Ab dem 19. April besteht dann für Schüler und Lehrer in Stadt- und Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 eine Testpflicht, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Man wolle aber auch abwarten, welche bundesweiten Regelungen folgen, so das Kultusministerium.

Stühle stehen auf Tischen in einem leeren Klassenzimmer einer Realschule.
Nach den Osterferien bleiben die meisten Klassenzimmer wohl leer, denn die Schulen haben mit Fernunterricht begonnen. (Symbolbild) Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/Aktuell

Nach dem erneuten Schulstart im Fernunterricht bleibt unklar, wie es in der kommenden Woche in den Klassen weitergehen wird. „Die Landesregierung wird das Infektionsgeschehen weiter im Blick behalten und die Schulen rechtzeitig über die Regelungen ab dem 19. April informieren“, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Montag auf Anfrage in Stuttgart. Es werde auch abgewartet, welche bundesweit einheitlichen gesetzlichen Weichen gestellt würden. Daran werde sich das Land orientieren. Weitere Details nannte die Sprecherin nicht.

Weil die Länder vereinbarte Maßnahmen gegen die dritte Infektionswelle uneinheitlich umsetzten und die Infektionslage zugleich mehr und mehr außer Kontrolle gerät, soll die „Notbremse“ gesetzlich verankert werden. In Landkreisen mit mehr als 100 wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern müssten Lockerungen dann verpflichtend zurückgenommen werden. Das beträfe aktuell mehr als die Hälfte der Landkreise in Deutschland und allein 39 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg.

Mit dem Schulstart nach den Ferien ändert sich auch die Teststrategie in Baden-Württemberg. In der ersten Woche müssen sich Schüler noch nicht testen lassen, es bleibt auf freiwilliger Basis. In der Woche ab dem 19. April dürfen Lehrer, Schüler und auch Hausmeister ohne negativen Corona-Test nicht mehr am Unterricht teilnehmen oder das Gelände betreten - das schreibt die Landesregierung bereits jetzt den Stadt- und Landkreisen mit mehr als 100 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen vor.

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