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Weiterhin Testpflicht geplant

So geht der Schulbetrieb in Baden-Württemberg nach Ostern weiter

In der ersten Woche nach den Ferien sollen die meisten Schüler im Land zuhause bleiben. Die geplante Testpflicht gilt frühestens ab 19. April. Dann soll es auch Wechselunterricht für alle Klassenstufen geben.

Eine Viertklässlerin gibt während eines selbst durchgeführten Coronatests ihre Speichelprobe in ein Teströhrchen.
Eine Viertklässlerin gibt während eines selbst durchgeführten Coronatests ihre Speichelprobe in ein Teströhrchen. Ab 19. April soll so ein Test zwingende Zugangsvoraussetzung für den Präsenzunterricht werden. Foto: Matthias Balkaden/dpa

Angesichts steigender Infektionszahlen will die Landesregierung von Baden-Württemberg den Schulbetrieb in der Woche nach den Osterferien drastisch einschränken. Das geht aus einem an Gründonnerstag verschickten Schreiben des Kultusministeriums an alle Schulen im Land hervor.

Kaum Präsenzunterricht in der ersten Woche nach den Osterferien

„An den öffentlichen Schulen ebenso wie an den Schulen in freier Trägerschaft werden in der Woche ab dem 12. April weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden“, heißt es in dem von Michael Föll (CDU), dem Amtschef im Kultusministerium, unterzeichneten Brief.

Erfasst von dieser Regelung seien etwa auch die Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie Horte.

Jedoch gibt es Ausnahmen. So dürfen Klassen, die vor Abschlussprüfungen stehen, Präsenzunterricht bekommen, jedoch nur im Wechselbetrieb mit geteilten Klassen. „Die Schulen entscheiden dabei eigenständig über den Umfang, d. h. den Anteil des Präsenzunterrichts“, heißt es.

Komplett geöffnet bleiben sollen Sonderpädagogischen Einrichtungen (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung. Zudem soll für Kinder aller Schularten der Klassen 1 bis 7, deren Eltern „zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind“, eine Notbetreuung eingerichtet werden.

Corona-Mutation verbreitet sich stärker unter Kindern und Jugendlichen

Die große Mehrheit der restlichen Schülerschaft aber soll zuhause lernen. „Angesichts der Hinweise, dass sich insbesondere die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV-2-Virus deutlich stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als dies bei dem bisher vorwiegend grassierenden Virustyp der Fall ist, bedarf es weiterhin besonderer Vorkehrungen“, heißt es zur Begründung.

Ab dem 19. April sollen die Schulen dann jedoch – bei Wechselbetrieb – erstmals seit Monaten wieder für alle Klassenstufen öffnen, „sofern es das lnfektionsgeschehen dann zulässt“, wie Föll schreibt. Diese Öffnungsperspektive hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zuletzt bereits angekündigt.

Bei einem Gespräch mit Beteiligten des Schullebens hatte er dafür Kritik geerntet. Ab einer Inzidenz von 100, waren sich die Teilnehmer einig, solle es keinen Präsenzunterricht mehr geben.

Jedoch ist ohnehin völlig offen, wie sich die pandemische Lage in drei Wochen darstellt und welche Eindämmungsmaßnahmen zwischenzeitlich noch verhängt werden. So sollen am 12. April wieder die Regierungschefs von Bund und Ländern tagen. Bereits jetzt wird über einen scharfen Lockdown nach Ostern spekuliert.

Verpflichtende Corona-Tests für den Schulbesuch in Baden-Württemberg

Ab dem 19. April soll es zudem, wie bereits berichtet, flächendeckend verpflichtende Corona-Schnelltests an Schulen geben – als Zugangsvoraussetzung für Präsenzunterricht.

Ausnahmen: „Von dieser förmlichen Pflicht ausgenommen sind Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt werden müssen.“ Eine Verordnung als Rechtsgrundlage liegt jedoch bislang nicht vor. Freiwillige Schnelltests sollen schon ab 12. April angeboten werden.

Föll gab zudem erste Regeln für anstehende Abschlussprüfungen bekannt. So wird Schulen empfohlen, zwei Wochen vor deren Beginn den Unterricht für Prüflinge „ausschließlich auf Fernunterricht umzustellen“ – offenbar, um die Gefahr von Infektionen, Erkrankungen und Quarantäne-Maßnahmen im Vorfeld wichtiger Prüfungen zu mindern.

Für die Abschlussprüfungen selbst gelte ebenso wie für schriftliche Leistungsfeststellungen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu beachten sei und Anwesende medizinische Masken tragen müssen.

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