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Ohne 3G-Regel keine Vorlesung

So reagieren Hochschulen in Baden-Württemberg auf die neue Corona-Verordnung

Die neue Corona-Verordnung stellt den Hochschulbetrieb auf den Kopf. Wer die 3G-Regelung nicht beachtet, darf die Vorlesung nicht besuchen – ausnahmslos. Obwohl an manchen Hochschulen von einer hohen Impfquote ausgegangen wird, können Veranstaltungen nicht ohne diverse Regeln stattfinden.

Studentinnen und Studenten sitzen während einer Vorlesung in einem Hörsaal.
Vor der Vorlesung: Stichprobenartig kontrollieren die Hochschulen und Universitäten, ob die Studenten im Hörsaal geimpft, genesen oder getestet sind. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Illustration

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