So reagieren Hochschulen in Baden-Württemberg auf die neue Corona-Verordnung
Die neue Corona-Verordnung stellt den Hochschulbetrieb auf den Kopf. Wer die 3G-Regelung nicht beachtet, darf die Vorlesung nicht besuchen – ausnahmslos. Obwohl an manchen Hochschulen von einer hohen Impfquote ausgegangen wird, können Veranstaltungen nicht ohne diverse Regeln stattfinden.