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Entertainer kehrt 2021 zurück

So soll die neue Samstagabend-Show von Thomas Gottschalk aussehen

Der frühere „Wetten, dass..?“-Moderator Thomas Gottschalk kehrt für eine SWR-Produktion im kommenden Jahr auf die Fernsehbühne zurück. SWR-Intendant Kai Gniffke bestätigt im BNN-Interview die Pläne und erklärt, was er sich von Gottschalk und dem neuen Format „Nochmal 18!“ verspricht.

Thomas Gottschalk
Samstagabend, Fernsehen und Thomas Gottschalk: Das war für viele Zuschauer jahrelange Gewohnheit. Der frühere „Wetten, daß..?“-Moderator kehrt im kommenden Jahr für den SWR auf die Fernsehbühne zurück. Foto: Henning Kaiser/dpa/Archivbild

Der in Baden-Baden lebende Entertainer Thomas Gottschalk kehrt im kommenden Jahr mit einer Samstagabend-Show auf die Fernsehbühne zurück. SWR-Intendant Kai Gniffke bestätigte im Interview mit den BNN entsprechende Pläne.

Die Sendung „Nochmal 18!“ soll in Baden-Baden für das SWR Fernsehen und die ARD Mediathek produziert werden und Generationen verbinden. „Thomas Gottschalk spürt mit prominenten Gästen nach, wie es war, endlich 18 zu sein“, erklärt Gniffke.

„Es geht darum, das Lebensgefühl der jungen Menschen mit dem Lebensgefühl der Menschen verbinden, die schon aus dem Berufsleben raus sind. Wenn man das noch mit Musik der verschiedenen Generationen anreichert, kann das was werden, mit dem wir sehr viel Freude haben.“

Gniffke lobte den 70-jährigen früheren „Wetten, dass..?“-Moderator: „Dieser Mann hat einfach eine große Gabe, Menschen und Generationen zusammenzubringen.“

Gniffke gegen Privatisierung der Öffentlich-Rechtlichen

Unverständnis äußerte der SWR-Intendant im BNN-Interview aber zu Plänen, wonach CDU-Wirtschaftsexperten ARD, ZDF und Deutschlandradio privatisieren wollen. „Es gibt gute Argumente, gerade jetzt Medien nicht zu privatisieren“, betonte Gniffke.

Gerade in der Corona-Krise werde bei der Berichterstattung niemanden so vertraut wie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Tageszeitungen. „Deswegen sehe ich keine Veranlassung, über Alternativen nachzudenken.“

Die Öffentlich-Rechtlichen wollen am Bundesverfassungsgericht die Erhöhung des Rundfunkbeitrags einklagen. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hatte sich für eine Erhöhung um 86 Cent ausgesprochen, das scheiterte jedoch am Veto des Landtags Sachsen-Anhalt. „Ich hoffe, dass uns das Bundesverfassungsgericht Recht gibt“, sagt Gniffke.

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