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Video-Konferenzen

Sozialrichter sehen Online-Verhandlung als Ausnahme an

Während der Corona-Pandemie haben die Sozialgerichte die virtuelle Teilnahme an Verhandlungen eingeführt. Bei einer Tagung in Stuttgart beschlossen die Sozialrichter nun aber, dass Verhandlungen in Präsenz weiterhin den Vorrang erhalten.

Ein Mann nimmt an einem Online-Meeting teil.
Online-Verhandlungen waren Thema eines Treffens der Präsidenten der deutschen Landessozialgerichte. (Symbolbild) Foto: Catherine Waibel/dpa-tmn/dpa

Die mündliche Verhandlung vor Ort soll nach Ansicht der Präsidenten der deutschen Landessozialgerichte die Regel bleiben. Bei einer Tagung in Stuttgart sprachen sie sich am Mittwoch dafür aus, dass die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte virtuelle Teilnahme an Verhandlungen möglich bleiben solle. Sie biete Vorteile, zum Beispiel bei langen Anreisewegen der Prozessteilnehmer.

Grundsätzlich sollen aber Video-Konferenzen keinen Vorrang vor der mündlichen Verhandlung in Präsenz erhalten, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg mitteilte. Dagegen sprächen die Besonderheiten der bürgernahen, für viele Menschen wichtigen Sozialgerichtsbarkeit. „Nach wie vor treten vor den Sozialgerichten viele Menschen ohne professionelle Vertretung durch Anwälte oder Sozialverbände auf.“

Ihnen fehlten oft die technischen oder finanziellen Möglichkeiten für eine Video-Konferenz. Auch müsse es den Klägern möglich bleiben, ihre Anliegen persönlich dem Gericht und der Gegenseite, meist einer Behörde der Sozialverwaltung, vorzutragen.

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