Stuttgart könnte die erste Stadt in Baden-Württemberg mit einer messerfreien Zone werden. Der Stuttgarter Gemeinderat entscheidet an diesem Donnerstag über die Einführung einer solchen Zone in der Innenstadt.
Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) kann mit einer Mehrheit für seine Beschlussvorlage rechnen. Die Fraktionen von CDU, Grünen, Freien Wählern und AfD stehen hinter dem Vorschlag, Messer mit mehr als vier Zentimeter Klingenlänge im Cityring samt Stadtgarten temporär zu verbieten. Im September hatte die Landesregierung den Weg für Messerverbote frei gemacht.
Noppers Ziel: „Die öffentliche Sicherheit sowie das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen in Stuttgart zu verbessern.“ Er stellt aber auch klar: „Wir werden nicht alle Messerstechereien verhindern können, wollen aber deren Zahl spürbar reduzieren.“ Zuletzt hätten die Messerdelikte in der Stadt spürbar zugenommen. Bundesweit nutzen bereits viele Großstädte – allen voran Hamburg – solche Verbotsregelungen.
Zahl der Angriffe rückläufig
Kritik kommt von FDP, SPD und dem Linksbündnis wegen Eingriffen in Grundrechte. Angesichts der rückläufigen Zahl von Messerdelikten in Stuttgart finden viele Stadträte die Maßnahme auch nicht verhältnismäßig.
Durchsetzen sollen das vorerst auf zwei Jahre begrenzte Verbot die Polizei und der kommunale Ordnungsdienst in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag. An Tagen vor Feiertagen gilt das Verbot dann auch von 20 bis 6 Uhr. Die Zone umfasst den Cityring samt Stadtgarten. Bei Durchsuchungen gefundene illegale Messer könnten – anders als bislang – konfisziert werden. Im Einzelfall kann es zu Leibesvisitationen kommen.
Nur ein Baustein
Das Verbot ziele nicht auf das „Messer für das Vesperbrot“ ab, sagte der Stuttgarter Polizeipräsident Markus Eisenbraun. Ordnungswidrig verhält sich der geplanten Regelung nach aber jeder, der in der Verbotszone ein Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge mit einer Länge über vier Zentimeter bei sich trägt. Bislang ist nur das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern verboten.
Wer die Regel missachtet, kann mit einer Geldbuße von zunächst 200 Euro bis maximal 10.000 Euro bei mehrfachen Verstößen belangt werden. Für den Polizisten Eisenbraun ist das Verbot nur ein Baustein einer Sicherheitsarchitektur, zu der auch die am Schlossplatz eingesetzte Videoüberwachung und mobile Jugendarbeit gehören.