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Antragsfrist bis 31. Oktober

Südwesten verlängert Finanzhilfe für Dienstleistungsbranche

Dienstleistungs-Unternehmen können bis Ende Oktober finanzielle Hilfen vom Land Baden-Württemberg beantragen. Die Fördermittel sollen ihnen die Raten für Kredite und Verträge bezahlen.

Eurobanknoten liegen auf einem Tisch.
Die Regierung im Südwesten hat Dienstleistungs-Unternehmen weitere finanzielle Hilfe zugesprochen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Das Land Baden-Württemberg hat finanzielle Hilfen für Dienstleistungs-Unternehmen verlängert, die von der Corona-Krise betroffen sind. Der sogenannte Tilgungszuschuss II werde um drei Monate bis zum 30. September ausgeweitet, teilte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Dienstag in Stuttgart mit.

„Viele von der Pandemie betroffene Dienstleistungsunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Verlängerung ist ein wichtiges Signal für sie“, sagte die Ressortchefin.

Das Geld soll dazu dienen, Raten für Kredite oder für Mietkauf- und Leasingverträge zu bezahlen. Die Antragsfrist werde auf den 31. Oktober ausgeweitet.

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