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Voraussetzung für Präsenzunterricht

Testpflicht für Schüler in Corona-Hotspots ab 19. April

Schüler und Lehrer im Südwesten müssen sich künftig in Regionen mit hohen Infektionszahlen testen lassen, um am Präsenzunterricht teilzunehmen.

Die einzelnen Teile eines Corona-Schnelltests werden in einer Schule ausgeteilt.
In der ersten Woche sind die Corona-Tests freiwillig, ab dem 19. April in Hotspots nicht mehr. Foto: Holger John/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Wer in der Woche ab 12. April in die Schulen zurückkehrt, kann sich noch freiwillig testen lassen, wie das Kultusministerium am Mittwoch in einer Handreichung an die Schulen mitteilte.

Vom 19. April an gilt dann eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Das Ministerium spricht von einer „indirekten Testpflicht“.

Ein negatives Testergebnis sei „Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung“. Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, kehren alle Klassenstufen aller Schularten ab dem 19. April zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht zurück.

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