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Über 80 Verhandlungstage

Urteil im Eiszeit-Prozess erwartet: Plante der 32-Jährige einen Anschlag in Karlsruhe?

Wurde vor drei Jahren ein Anschlag auf die Karlsruher „Eiszeit“ geplant? Nach einem langen Prozess soll diese Frage am Mittwoch mit einem Urteil am Oberlandesgericht Stuttgart geklärt werden.

Die Eiszeit vor dem Karlsruher Schloss als Tatort? In dem Prozess am Oberlandesgericht ging es auch um mögliche Anschlagspläne des Angeklagten.
Die Eiszeit vor dem Karlsruher Schloss als Tatort? In dem Prozess am Oberlandesgericht ging es auch um mögliche Anschlagspläne des Angeklagten. Foto: Jörg Donecker

Seit zwei Jahren und elf Monaten sitzt Dasbar W. in Haft. Die Frage, ob der 32-Jährige auf freien Fuß gesetzt wird oder ob weitere Jahre hinzukommen, wird an diesem Mittwoch geklärt. Dann soll das Urteil im Eiszeit-Prozess am Oberlandesgericht Stuttgart verkündet werden.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass W. als Mitglied die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) unterstützt hat und einen Anschlag auf die Karlsruher „Eiszeit“ geplant hatte. Dafür forderte die Anklage eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Die Verteidiger des in Freiburg geborenen Deutschen kurdischer Herkunft räumten nur eine Unterstützung des IS ein und sehen die Strafe durch die Untersuchungshaft verbüßt.

Es ging um Mitbewohner, Schießübungen und einen Chat

W. war im Winter 2017 kurz vor Weihnachten festgenommen worden. Das Landeskriminalamt hörte den in Rüppurr wohnenden Mann seinerzeit ab und setzte eine Vertrauensperson (VP) auf ihn an. Der Mann sollte sich W. annähern und den Ermittlern Informationen über dessen Gefahrenpotenzial zukommen lassen. Nachdem sich die VP eindeutig äußerte („Auf mich wirkt er wie ein Terrorist“) und die Beamten von einem geplanten Anschlag mit einem Lieferwagen auf die Karlsruher Eisfläche ausgingen, schlugen sie zu. Im wahrsten Sinne des Wortes: Einsatzkräfte schlugen W. beim Zugriff auf offener Straße in Karlsruhe nieder. Seitdem sitzt der 32-Jährige in Untersuchungshaft.

In dem Prozess ging es um frühere Mitbewohner W.s, die ihn als unsozial beschrieben, um eine frühere Nachbarin, die ihn mit „Riesenbart und komischen Klamotten“, wie sie „die Leute vom IS tragen“ in Erinnerung hatte. In den Fokus der Behörden war W. schon weit vor dem Winter 2017 geraten. Bei einer Rückkehr aus dem Irak hatten Zollbeamte am Frankfurter Flughafen auf seinem Handy ein Video gefunden, das ihn bei Schießübungen zeigt.

Der Karlsruher Verteidiger Marc Jüdt verneinte einen bösen Willen bei den Schießübungen, auch soll er nicht ernsthaft Sympathien für den IS geäußert haben. Die Unterstützung der Terrormiliz räumte die Verteidigung aber ein. So soll W. ein Video für einen Chat erstellt haben, in dem sich dem IS nahestehende Personen austauschten. Jüdt hatte in der letzten Verhandlung betont: „Er hat seine Sympathien lediglich vorgetäuscht.“ W. habe letztlich gegen den IS arbeiten wollen.

Ausschlaggebend für das Urteil dürfte die Rolle der VP sein. Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft stützen sich auf Aussagen des Mannes, der sich W. angenähert hatte. In einem Treffen zwischen dem Mann und W., das die Ermittler per Mikrofon mithörten, zeigte sich W. aber nicht wie ein Terrorist. Bei dem Treffen war es eher W., der die VP beruhigte.

Urteil wird auch in Karlsruhe mit Spannung erwartet

Verteidiger Jüdt wirft der VP daher vor, gelogen zu haben. Er habe ein „völlig bizarres Bild des Angeklagten zeichnen“ können und das erzählt, was sein Vorgesetzter beim Landeskriminalamt habe hören wollen. Der Vorgesetzte hatte während des Prozesses aber die Erfahrung und Glaubwürdigkeit des Mannes betont.

Vor der Urteilsverkündung am Mittwoch sagt Jüdt: „Ich bin verhalten optimistisch. Es ist ein langwieriges Verfahren – das längste, das ich je hatte.“ Nach über 80 Verhandlungstagen sei er nun sehr gespannt. Das Urteil wird auch in Karlsruhe mit Spannung erwartet, wo die Aufregung um die Festnahme und über Berichte zu möglichen Anschlagsplänen kurz vor Weihnachten 2017 noch immer präsent sind.

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