Skip to main content

Datenpool verstoße gegen Datenschutz

Verbraucherzentrale bewertet Stromkunden-Datenbank als unzulässig

Für die Sammlung und Auswertung der Daten von Stromkunden sieht Cornelia Tausch keine wirtschaftliche Rechtfertigung. Sie ist gegen die Pläne von Wirtschaftsauskunfteien für Datenbanken über Strom- und Gasverbraucher.

Bedrohlich: Die Stromleitung bei Weitenung überragt bereits jetzt das Dorf. Die neuen Masten sollen deutlich höher, die Kabel dicker werden.
Seit 20 Jahren können Kunden ihren Stromlieferanten selbst auswählen. Foto: Bernhard Margull

Die Pläne von Wirtschaftsauskunfteien für Datenbanken über Strom- und Gasverbraucher werden von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als überflüssig und unzulässig bewertet.

„Für eine solche Datensammlung fehlt nicht nur die rechtliche Grundlage, es besteht auch keine wirtschaftliche Rechtfertigung“, sagte Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der angedachte Datenpool verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Wettbewerbsrecht.

Verbraucherschützer befürchten, dass Energieunternehmen diese Datenbanken nutzen könnten, um Kunden abzulehnen, die häufig den Lieferanten wechselten. Seit der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes vor mehr als 20 Jahren können die Kunden ihren Lieferanten frei auswählen.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur gebe es keine Möglichkeit, solche Datenbanken zu untersagen. Datenschützer von Bund und Ländern wollten sich nach früheren Angaben aus Nordrhein-Westfalen Anfang November mit den Plänen der Auskunfteien befassen.

In der Regel zahlen Stromkunden monatliche Abschläge. Energieunternehmen würden daher keine Kreditrisiken eingehen, so Tausch. Für die Sammlung und Auswertung der Daten vertragstreuer Kunden gebe es deshalb keine Notwendigkeit.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg forderte den Landesdatenschutzbeauftragten auf, sich deutlich gegen die Pläne zu stellen.

nach oben Zurück zum Seitenanfang