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Wahlkampf in der Corona-Pandemie

Verfassungsgerichtshof verhandelt Klage von kleinen Parteien

Der Verfassungsgerichtshof verhandelt Anfang November die Klage von mehreren kleineren Parteien im Südwesten gegen den Landtag. Grund für die Klage ist, dass sich die Parteien im Landtagswahlkampf benachteiligt fühlen.

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer.
Die Richter sollen nun entscheiden, ob der Wahlkampf in Zeiten von Corona noch fair ist. (Symbolbild) Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Der erste Verhandlungstag soll am 9. November stattfinden, dies teilte ein Gerichtssprecher am Freitag in Stuttgart mit. Ob am Tag der mündlichen Verhandlung auch ein Urteil verkündet wird, bleibt allerdings offen.

Freie Wähler, die Linke, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Satire-Partei „Die Partei“ und die Piratenpartei fordern ein an Corona-Bedingungen angepasstes Landtagswahlgesetz. Vor allem solle die Anzahl der notwendigen Unterschriften für die Zulassung zur Wahl reduziert werden.

Die Parteien müssen bislang 10.500 Unterschriften für eine landesweite Wahlzulassung nachweisen. Das Sammeln von Unterschriften sei in Corona-Zeiten aber erheblich erschwert, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung im Juli. Demnach näherten sich viele Passanten den Unterschriftensammlern nicht aus Angst vor einer Infektion mit dem Corona-Virus.

Die Unterschriften von Wählern dienen dazu, die Ernsthaftigkeit der Kandidatur zu belegen. Zuerst muss ein Kandidat allerdings nominiert sein, damit die Partei mit dem Unterschriftensammeln beginnen kann.

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