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Studie von Ernst & Y

Vergleichsweise viele Grundsteuererhöhungen in Baden-Württemberg

Wenn Kommunen knapp bei Kasse sind, erhöhen sie gern mal die Grundsteuer. Bundesweit gab es zuletzt etwas weniger solcher Erhöhungen – anders sah es hingegen in Baden-Württemberg aus.

Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer liegt auf einem Schreibtisch.
Baden-Württemberg gehört zu den wenigen Bundesländern, das die Grundsteuer erhöhen musste. (Symbolbild) Foto: Jens Büttner/dpa-zentralbild/dpa/Symbolbild

In Baden-Württemberg ist 2021 vergleichsweise vielerorts die Grundsteuer erhöht worden. Einer am Freitag verbreiteten Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY) zufolge stiegen die Hebesätze der Grundsteuer B in 13,4 Prozent der Kommunen.

Größer war der Anteil nur in Schleswig-Holstein und im Saarland, bundesweit waren es 8,0 Prozent. In 0,3 Prozent der Kommunen in Baden-Württemberg sank der Hebesatz, im Rest blieb er gleich.

Die durchschnittliche Steuerlast pro Kopf stieg den Zahlen zufolge in Baden-Württemberg leicht um 4 auf 166 Euro. Damit hatte das Land die im Bundesvergleich fünfthöchste Grundsteuerbelastung. Am höchsten fiel der Grundsteuer-Hebesatz zuletzt mit 660 Euro in Tübingen aus. Eigentümer in Büsingen am Hochrhein konnten sich hingegen über einen Hebesatz von null Euro freuen.

Gute finanzielle Entwicklung trotz Corona-Schock

Die Grundsteuer – in diesem Fall die Grundsteuer B – wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von Eigentümern bezahlt – oder auf Mieter umgelegt.

Bundesweit beobachten die Autoren etwas weniger Erhöhungen als in den Vorjahren. „Die starke konjunkturelle Erholung nach dem Corona-Schock hat zu einer überraschend guten finanziellen Entwicklung bei vielen Kommunen und einem kommunalen Finanzierungsüberschuss von 4,6 Milliarden Euro geführt“, erklärte der Leiter des Bereichs Government & Public Services bei EY, Matthias Schneider. Der Handlungsdruck sei gesunken und weniger Kommunen hätten die Steuern erhöhen müssen.

Wegen einer Reform der Steuer zum Jahr 2025 müssen Eigentümer bis Oktober dieses Jahres neue Grundsteuererklärungen an das Finanzamt schicken. Wie sich die Grundsteuerreform, in deren Zuge derzeit Millionen von Hauseigentümern Angaben ans Finanzamt übermitteln müssen, auf die Hebesätze auswirkt, sei noch ungewiss, hieß es.

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