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Corona-Verordnung

Verschärfte Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt

Baden-Württemberg verstärkt Maßnahmen für Werktätige mit Kundenkontakt. Dabei sollen Beschäftigte zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden.

Ein Corona-Schnelltest wird in einer Teststation aufbereitet.
Ein Corona-Schnelltest wird in einer Teststation aufbereitet. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Baden-Württemberg will die Corona-Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr verschärfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Koalitionskreisen in Stuttgart.

Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen sich nicht testen lassen. Bisher galt eine solche Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte mit Außenkontakt nur dann, wenn sich die Corona-Lage im Südwesten deutlich verschärft, also in der sogenannten Warn- und der Alarmstufe.

Das Land reagiert mit der Verschärfung auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Montag. Danach ist der Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage für die Einführung einer solchen Testpflicht geeignet. Die Maßnahme ist Teil der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg, die in Kürze verkündet werden soll.

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