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Gewalt in Kinderheimen

Verschickungskinder sollten ihr Schicksal bis zum Jahr 2025 aufklären - sonst ist es zu spät

Das Landesarchiv empfiehlt ehemaligen Verschickungskindern die selbstständige Recherche. Bis zum Jahr 2025 sollen Unterlagen nicht vernichtet werden. Eine Expertin nennt Schritte zur selbstständigen Recherche.

Wenn die „Verschickungskinder“ in den Heimen aufgefallen sind, wurden sie bestraft. In diesen wochenlangen Kuren sollten sie je nach Verfassung zu- oder abnehmen und bekamen deutlich zu viel oder viel zu wenig zu essen.
Nur nicht weinen: Wenn die „Verschickungskinder“ in den Heimen aufgefallen sind, wurden sie bestraft. In diesen wochenlangen Kuren sollten sie je nach Verfassung zu- oder abnehmen und bekamen deutlich zu viel oder viel zu wenig zu essen. Foto: dpa

Unterlagen zu Verschickungskindern sollen bis zum Jahr 2025 in Ämtern und Behörden aufbewahrt bleiben. Das Landesarchiv, die Arbeitsgemeinschaft Kreisarchive beim Landkreistag sowie die Arbeitsgemeinschaft Archive im Städtetag empfehlen ein „Anbietungsmoratorium“. Damit sollen die ehemaligen Verschickungskinder, Behörden und Archive bis 2025 Zeit erhalten, um ihre Heimaufenthalte zu erforschen und Recherchen in Auftrag zu geben, heißt es in einer Mitteilung.

Viele Verschickungskinder erlebten zwischen den Fünfziger- und Neunzigerjahren in wochenlangen Aufenthalten in Kinderheimen Gewalt jedweder Form und wurden traumatisiert.

Das Problem: Ohne das Moratorium würden die Ämter und Behörden nach und nach ihre Unterlagen über Verschickungskinder an Archive geben. Diese würden dann weiterhin entscheiden, welche Dokumente sie lagern können und welche vernichtet werden müssen.

Keine Kapazitäten im Archiv

„Jetzt ist das bis 2025 gebremst“, sagt Petra Beller zufrieden. Die Frau aus Bruchsal ist mit zuständig für die Aufarbeitung im Südwesten. „Es gibt aber keine offizielle Struktur für eine zentrale Recherche“, sagt Beller. „Und das Archiv hat auch nicht die Kapazitäten.“

Betroffenen, die nun selbst recherchieren wollen, rät Beller zunächst zum Blick auf die Webseite https://verschickungsheime.org/. Dort gibt es Infos zu Heimen, ebenso werden Heimort-Verantwortliche sowie Landeskoordinatoren für die Aufarbeitung genannt. Austausch mit anderen Betroffenen ist auch in Facebook-Gruppen möglich. „Und man kann die damalige Krankenkasse anfragen, im Kreisarchiv seines damaligen Wohnorts recherchieren und die Gemeinde, in der das Heim war, kontaktieren“, sagt Beller.

Das Landesarchiv empfiehlt ehemaligen Verschickungskindern, „bis Ende 2025 ihre Zeit im Heim selbst zu erforschen oder eine Recherche in Auftrag zu geben“.

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