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Das sagen die Beteiligten vor dem Urteil

Verwaltungsgericht Mannheim entscheidet: Fallen die Windkraft-Pläne für die Region?

In der Region gibt es geeignete Gebiete für Windkraftanlagen, sagt der Regionalverband. Baden-Baden, Ettlingen und Malsch klagen gegen die Planung. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mannheim soll am Freitag folgen. Das sagen die Beteiligten vor dem Urteil.

Ein Windrad steht im Windpark Simmersfeld im Schwarzwald.
Zwölf Standorte eignen sich aus Sicht des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein besonders gut für Windkraftanlagen. Doch Baden-Baden, Ettlingen und Malsch klagen gegen die Planung. Foto: Uli Deck

Dreieinhalb Stunden tauschten sich die Beteiligten am Verwaltungsgericht Mannheim am Donnerstag aus. Angereist waren Vertreter der Städte Baden-Baden, Ettlingen, der Gemeinde Malsch und des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein. Die Grundfrage: Ist die Windkraftplanung des Regionalverbands rechtens? Diese sieht zwölf Standorte in der Region vor, die sich aus Sicht des Verbands für Windkraftanlagen besonders gut eignen.

Daher wurden „Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ festgelegt. Heißt für die betroffenen Gemeinde und Städte: Sie müssen ihre räumlichen Planungen den potenziellen Windkraftanlagen unterordnen. Solche Vorranggebiete sind unter anderem auch in Bruchsal, Weingarten, Bühl und Forbach vorgesehen.

Wenn wir verlieren, legen wir nach.
Gerd Hager / Verbandsdirektor

Nach der Verhandlung am Donnerstag soll am Freitag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mannheim folgen. Bei dem Streit steht einiges auf dem Spiel. Bestätigt das Gericht die Pläne, müssen sich die Gemeinden und Städte daran halten. Andernfalls aber wären sieben Jahre Arbeit des Regionalverbands dahin, die Planung gekippt.

Verband sieht einen „Generalangriff“

Verbandsdirektor Gerd Hager musste nach der Verhandlung erst einmal durchatmen. „Die Planung wäre mit einem Federstrich dahin“, sagt er. In der Verhandlung habe man lange über ganz grundlegende Fragen gesprochen. Sind Vorranggebiete überhaupt mit dem EU-Recht vereinbar? „Es war ein Generalangriff auf die räumliche Planung in Baden-Württemberg und ganz Deutschland“, sagt Hager. „Wenn die Gegenseite Recht bekommt, sind sämtliche Planungen zunichte.“

Der Verbandsdirektor erwartet im Urteil des Gerichts am Freitag daher klare Worte und zeigt sich optimistisch. „Auch unsere Region muss einen Beitrag zur Energiewende leisten“, betont Hager. „Dafür werden wir sorgen. Wenn wir verlieren, legen wir nach.“

Die kritischen Fragen waren sehr eindeutig Richtung Regionalverband.
Moritz Heidecker / Bürgermeister Ettlingen

Während Baden-Baden und Malsch gegen die Festlegung mancher Gebiete klagt, klagt die Stadt Ettlingen gegen die komplette Planung.

Ettlingens Bürgermeister Moritz Heidecker berichtet von kritischen Punkten, die in der Verhandlung erörtert worden seien. So sei das Windkraftmodell, das der Regionalverband angelegt hat, viel zu klein bemessen. Mit einem anderen Modell ergeben sich entsprechend höhere Schallemissionen und stärkere Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

Auch die geplanten Abstände zwischen den Anlagen seien kritisch hinterfragt worden. „Die kritischen Fragen waren sehr eindeutig Richtung Regionalverband“, sagt Heidecker. Er gehe daher davon aus, dass das Verwaltungsgericht die Planung des Regionalverbands kippt.

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