Verwaltungsgerichtshof bremst baden-württembergische Politik ein
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Einzelhandelsgeschäfte können mit sofortiger Wirkung zu den Vorschriften der Alarmstufe I zurückkehren, es gilt ab sofort 3G.
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Einzelhandelsgeschäfte können mit sofortiger Wirkung zu den Vorschriften der Alarmstufe I zurückkehren, es gilt ab sofort 3G.