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Folge der Briefaffäre

„Vor Weihnachten Gutes tun“: Strobls Geldauflage ist keine Spende

Strobl musste 15.000 Euro an zwei soziale Einrichtungen zahlen, damit die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn einstellt. Diese Summe ist nicht von der Steuer absetzbar.

Landesinnenminister Thomas Strobl (l) und Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei einer Landespressekonferenz im Landtag.
Landesinnenminister Thomas Strobl (hier mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann, rechts im Bild) sprach jüngst über die Zahlung einer Geldauflage bei einer Landespressekonferenz im Landtag. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

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