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Urteilsbegründung

Warum das Gericht den baden-württembergischen Polizeiinspekteur freigesprochen hat

Das Landgericht Stuttgart hat den Polizeiinspekteur des Landes Baden-Württemberg vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Was das bedeutet.

Menschen stehen in einem Gerichtssaal.
Das Landgericht Stuttgart hat den Inspekteur der Polizei freigesprochen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

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