Der Gesetzesentwurf, den die baden-württembergischen Landesregierung erarbeitet hat, sieht eine Erhöhung des Bußgelds für die Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Demnach sollen Vermieter anstatt 50.000 Euro, bis zu 100.000 Euro zahlen, wenn sie gegen die Genehmigungspflicht verstoßen. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“.
Auf Basis des im Jahr 2013 in Kraft getretenen Gesetzes konnten Kommunen mit Wohnraummangel überhaupt erst Verbote wegen Zweckentfremdung erlassen. Solche Verbote gelten unter anderem bereits in Stuttgart und in Freiburg. Vermieter müssen sich in diesen Städten eine Genehmigung einholen, wenn sie ihren Wohnraum zu anderen Zwecken nutzen möchten.
Nach dem neuen Gesetzentwurf sollen diese Kommunen künftig eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen einführen dürfen. Zudem sollen sie die Möglichkeit erhalten, von Betreibern privater Portale Informationen zur Ferienvermietung zu verlangen. Diese Auskünfte können allerdings nur im Einzelfall und bei begründetem Anfangsverdacht eingeholt werden. Das Wirtschaftsministerium orientiert sich hierbei an der Rechtsprechung aus Bayern.