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Infektionszahlen im Südwesten

Werden die Corona-Regeln in Baden-Württemberg gelockert?

Die Lage auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg hat sich soweit entspannt, dass im Land bald eine weniger strenge Alarmstufe ausgerufen werden könnte. Doch das Sozialministerium in Stuttgart ist vorsichtig.

In Hamburg werden die Corona-Regeln weiter verschärft.
Die Landesregierung will überprüfen, ob und wie die aktuell geltenden Corona-Regeln mit den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz zusammenpassen. Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Die durch die Ausbreitung der Omikron-Virusvariante stark angetriebene, vierte Pandemiewelle in Deutschland hat bislang nicht zu einer dramatischen Häufung von Covid-19-Fällen auf Intensivstationen geführt.

Im Gegenteil: Dieser Wert ist nach RKI-Angaben seit knapp vier Wochen stets gesunken, von 5,9 auf 4,1 belegte Intensivbetten pro 100.000 Einwohner (6. Januar). Auch in Baden-Württemberg macht sich der Trend bemerkbar.

An diesem Freitag ist das Land sogar unter einen Wert gerutscht, der die gegenwärtige Alarmstufe II notwendig macht. Könnte es nun bald eine Lockerung der Corona-Regeln im Südwesten geben? Unser Redaktionsmitglied Alexei Makartsev beantwortet einige wichtige Fragen.

Wie ist derzeit die Belegung der Intensivbetten mit Covid-Patienten im Land?

Laut der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) befanden sich in Baden-Württemberg am Freitag 441 Corona-Patienten auf Intensivstationen, davon wurden etwa zwei Drittel (286) invasiv beatmet. 160 für solche Fälle reservierte Betten waren frei. Wichtig für die Corona-Strategie im Land ist der erste Wert. Nach der Corona-Verordnung gilt ab einer Intensivfall-Zahl von 450 an die Alarmstufe II mit strengeren Anti-Pandemieregeln. Fällt die Zahl der Betten jedoch unter diesen Wert und sinkt gleichzeitig die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz unter 6,0 (derzeit: 2,5), werden die Regelungen der Alarmstufe zurückgenommen. Diese Lage muss jedoch mindestens an fünf aufeinanderfolgenden Tagen anhalten.

Wie unterscheiden sich die Alarmstufen I und II?

In der Alarmstufe I wären zum Beispiel die Volksfeste für Geimpfte und Genesene mit maximal der Hälfte der üblichen Besucherzahl wieder erlaubt. Es gelten andere Regeln für private Zusammenkünfte, und öffentliche Veranstaltungen sind unter 2G möglich (statt 2G plus). Auch Messen und Ausstellungen könnten stattfinden.

Dann könnte Ende der kommenden Woche in Baden-Württemberg die weniger strenge Alarmstufe I gelten?

Das ist schwer zu sagen. Erstens ist unklar, ob der Trend anhält. Denn in Deutschland breitet sich die Omikron-Variante rasant aus. In den ersten Januartagen gingen 44,3 Prozent der auf Varianten untersuchten Corona-Nachweise auf Omikron zurück. Ende Dezember waren es noch 15,8 Prozent gewesen. Zwar führt die erstmals in Südafrika entdeckte Mutante tendenziell zu milderen Verläufen, weswegen Infizierte seltener in eine Klinik müssen. Doch eine extrem hohe Zahl von Omikron-Neuinfektionen würde wohl auch zu einer höheren Hospitalisierungsinzidenz führen. Die Infektionslage im Land könnte sich also schnell ändern. Dann wäre eine Änderung der Corona-Stufe vielleicht nicht möglich.

Was sagt denn die Landesregierung dazu?

„Sie beobachtet den Trend“, heißt es auf Aufrage im Stuttgarter Sozialministerium. Auf der Grundlage der Stellungnahme des Expertenrates und der Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) will das Kabinett des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) jetzt über das weitere Vorgehen beraten. „Generell müssen wir weiter sehr vorsichtig bleiben“, sagte ein Sprecher des Ministeriums unserer Redaktion.

Wie geht es weiter in Stuttgart?

Über das Wochenende werden die Beschlüsse der MPK mit der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg synchronisiert. Dann wird die Verordnung innerhalb der gesamten Landesregierung abgestimmt. Voraussichtlich Anfang kommender Woche soll die angepasste Fassung dann verkündet werden. „Wir können heute noch keinen Details vorgreifen“, sagte der Sprecher des Sozialministeriums am Freitag. Das Staatsministerium wurde gegenüber der Deutschen Presseagentur am Freitagabend konkreter und kündigte an, dass die in der Alarmstufe II geltenden Regeln am Dienstag im Kabinett „bis auf Weiteres“ verlängert werden sollten.

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