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Erfolgreiche Kontrolle

Zoll stellt Wasserpfeifentabak, Zigaretten und Kaffee in Ludwigshafen sicher

Im Oktober hat das Karlsruher Zollamt eine Aktion organisiert, bei der Geschäfte in Ludwigshafen kontrolliert wurden. Neben 75 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak und 2.000 Zigaretten wurden auch rund 309 Kilogramm Kaffee beschlagnahmt.

Quelle: ZOLL
Den unversteuerten Kaffee hatte der Betreiber im Lagerraum versteckt. (Symbolbild) Foto: Hauptzollamt Karlsruhe

Die Zöllner hatten die großangelegte Aktion für den Dienstagmittag, 20. Oktober, geplant. Dabei kontrollierten die Karlsruher Beamten gleich mehrere Geschäfte in der Innenstadt von Ludwigshafen, dies teilte die Polizei am Montag mit.

Ziel der Kontrolle war es, Schwarzarbeit und Steuerbetrug aufzudecken. In einem Lebensmittelgeschäft wurden die Polizisten dann fündig. Unter der Ladentheke waren knapp 2.000 Zigaretten und 44 Kilogramm Wasserpfeifentabak versteckt.

„Durch die fehlenden Steuersiegel und Warnhinweise auf den Verpackungen war die Ware eindeutig als Schmuggelware zu erkennen“, so Stephanie Henig, Sprecherin des Hauptzollamts. Zudem fanden die Zöllner mehr als 300 Kilogramm unversteuerten Kaffee, als sie die Lagerräume des Ladens durchsuchten.

Kaffee sowie kaffeehaltige Waren unterliegen der nationalen Verbrauchsteuer. Diese beträgt in Deutschland derzeit 2,19 Euro pro Kilogramm. Als Kaffee definiert das Steuergesetz gerösteten und löslichen Kaffee. Bei der letzteren Art handelt es sich um Essenzen beziehungsweise Konzentrate aus Kaffee. Rohe Kaffeebohnen sind von der Kaffeesteuer nicht betroffen.

Parallel wurde auch ein Kiosk kontrolliert. Hier stellten die Beamten nochmals 31 Kilogramm Shisha-Tabak sicher. Die Höhe der ausstehenden Steuer beläuft sich dabei auf mindestens 22 Euro pro Kilogramm. Die Inhaber beider Betriebe müssen sich nun auf ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung einstellen. Alle unversteuerten Waren wurden von den Karlsruher Polizisten beschlagnahmt.

Bei der Korntrolle eines Friseurgeschäftes stellten die Zöllner auch einen Verstoß anderer Art fest. Der Betreiber hatte die Stunden seiner Mitarbeiter nicht korrekt aufgezeichnet. Ihn erwartet jetzt ein Bußgeld.

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