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Steuerschaden in Höhe von 18.700 Euro

Zollamt verhindert Schmuggel von 800 Kilo Wasserpfeifentabak bei Sinsheim

Über 800 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak wurde im Dezember 2020 vom Hauptzollamt Karlsruhe auf einer Raststätte an der A8 bei Sinsheim sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf über 18.700 Euro.

Quelle. Zoll
Der unversteuerte Tabak hätte einen Steuerschaden von über 18.700 Euro verursacht Foto: Hauptzollamt Karlsruhe

Wie das Hauptzollamt mitteilte, kontrollierten Zollbeamte Mitte Dezember 2020 das Fahrzeug eines 33-Jährigen auf der Raststätte Kraichgau Süd bei Sinsheim an der A8. Bereits beim Öffnen der Fahrertür ist den Zöllnern der Geruch des Shisha-Tabaks aufgefallen. Auf Nachfrage gab der Fahrer zu, dass er 800 Kilogramm Shisha-Tabak transportierte. Nach einer genaueren Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Tabak offenbar unversteuert aus Polen nach Deutschland gefahren wurde.

„In Deutschland unterliegt der Wasserpfeifentabak der Tabaksteuer. Der Verkauf ist erst dann zulässig, wenn die Steuer bereits entrichtet wurde. Als Nachweis, dass die Tabaksteuer bezahlt wurde, sind Steuerbanderolen an den einzelnen Verpackungen anzubringen. Da das nicht der Fall war, konnte ein legaler Transport ausgeschlossen werden“, so Stephanie Henig, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.

Der Tabak wurde sichergestellt und die Beamten starteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. „Die Höhe der Tabaksteuer ist abhängig vom Verkaufspreis und liegt derzeit bei 23,41 Euro pro Kilogramm. Somit beläuft sich der verhinderte Steuerschaden auf über 18.700 Euro“, so Robert Pfütze, stellvertretender Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege.

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