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Grenzverkehr in der Pandemie

Zum Shoppen ins Elsass: Einkaufstourismus bleibt trotz Corona-Lockdown erlaubt

Deutschland fährt das öffentliche Leben herunter, Frankreich lockert seine bisher strikten Ausgangsbeschränkungen. Das macht Fahrten zum Einkaufen über den Rhein möglich. Und am vierten Advent lockt gar ein verkaufsoffener Sonntag in Straßburg.

Roppenheim Outletam Eröffnungstag
Kundenansturm aus Baden? Das Outlet-Center im elsässischen Roppenheim wird vom Corona-Lockdown in Deutschland profitieren. Foto: Andrea Fabry

In Deutschland müssen an diesem Mittwoch alle Geschäfte schließen. Für die Badener im grenznahen Gebiet gibt es allerdings eine Alternative – sie können zum Shoppen ins Elsass fahren.

Denn Frankreich hat ausgerechnet einen Tag bevor der strenge Lockdown in Deutschland in Kraft tritt, seine bisher geltenden strengen Ausgangsbeschränkungen deutlich gelockert. So lockt die Elsass-Metropole Straßburg am vierten Adventssonntag mit einem verkaufsoffenen Sonntag von 10 bis 19 Uhr, ebenso Mühlhausen (Mulhouse). Und im elsässischen Roppenheim, nur zwei Minuten von der Grenze entfernt, hat das große Outlet-Center geöffnet – auch am Sonntag.

Geschäfte haben seit 28. November wieder offen

Ab diesem Dienstag gilt in Frankreich nur noch eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr abends bis sechs Uhr morgens. Gleichzeitig entfällt die bis Montag vorgeschriebene Pflicht, eine ausgefüllte Sonderausgangsbescheinigung („Attestatio de déplacement dérogatoire“) mitzuführen, in der der Zweck der Reise aufgeführt werden musste. Die landesweite Schließung aller Geschäfte wurde bereits am 28. November wieder aufgehoben.

Bürger aus Baden-Württemberg können somit ungehindert über den Rhein ins benachbarte Elsass fahren. Die deutsch-französische Grenze ist offen, systematische Kontrollen durch die Polizei werden nicht durchgeführt. Ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums bestätigte auf BNN-Nachfrage mit Verweis auf eine Mitteilung des Sozialministeriums, dass „ein Grenzübertritt ohne anschließende Quarantäneverpflichtung nach den bisher geltenden Ausnahmeregeln weiterhin möglich ist“. Das gilt auch für die Schweiz.

Das bedeutet, wer sich maximal 24 Stunden in Frankreich oder der Schweiz aufhält, muss sich nach seiner Rückkehr weder in Quarantäne begeben noch einen Coronatest durchführen. Bürger mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz und im Saarland können sich sogar 72 Stunden in Frankreich aufhalten, ohne sich hinterher in Quarantäne begeben zu müssen.

Bayern hat die Grenzen dicht gemacht

Damit unterscheidet sich die Regelung in Baden-Württemberg deutlich vom Nachbarland Bayern. Der weiß-blaue Freistaat hat am vergangenen Mittwoch den kleinen Grenzverkehr zu Österreich und Tschechien verboten. Kurze Fahrten über die Grenze, beispielsweise zum Tanken oder zum Einkaufen, sind demnach nicht mehr möglich – außer man begibt sich hinterher für zehn Tage in häusliche Quarantäne oder weist nach fünf Tagen einen negativen Coronatest nach. Bei Verstößen droht zudem ein Bußgeld von 2.000 Euro. Die Einhaltung der Regel wird von Schleierfahndern der bayerischen Grenzpolizei und den örtlichen Polizeidienststellen kontrolliert.

Das Problem ist der Stuttgarter Landesregierung durchaus bewusst. „Ich habe mit dem Innenminister darüber gesprochen“, sagt Tobias Wald (CDU), der für den grenznahen Wahlkreis Baden-Baden/Bühl im Landtag sitzt. „Man will die Grenzen nicht schließen, weil sonst die Pendler wieder im Stau stehen“, sagt Wald. „Ich kann nur an die Mitmenschen in Baden appellieren, nicht ins Elsass zu fahren und stattdessen den Lieferservice des badischen Einzelhandels zu nutzen oder Gutscheine zu verschenken.“

Die badischen Einzelhändler reagieren weniger gelassen. „Das ist der helle Wahnsinn“, sagt Franz Bernhard Wagener, Modehändler aus Baden-Baden, zu der Nachricht, dass der Einkaufstourismus ins Elsass erlaubt bleibt. „Man merkt, dass die Politik nicht in unserer Welt lebt. Die wissen gar nicht, was hier in den kommenden Monaten los sein wird. Es kommen schlimme Zeiten auf uns zu.“

Petra Lorenz, Lederwarenhändlerin aus Karlsruhe und Präsidentin des Handelsverbands Nordbaden, sagt: „Das ist eine weitere Wettbewerbsverzerrung, gegen die wir nichts tun können.“ Dabei sei die letzte Woche im Weihnachtsgeschäft die wichtigste. „Denn die Menschen befürchten dann, dass Amazon und Co. nicht mehr rechtzeitig liefern und kommen zu uns in den stationären Handel“, so Lorenz. „Jetzt fahren sie halt ins Elsass. Das gönne ich den französischen Händlern von ganzem Herzen, aber für uns ist es bitter.“ Hinzu komme die Gefahr, dass dadurch die Corona-Infektionszahlen wieder steigen.

Umstritten war bis Dienstag noch, ob die baden-württembergischen Händler trotz Ladenschließung zumindest einen Abholservice anbieten dürfen. Das war beim Frühjahrs-Lockdown erlaubt. Kunden, die online oder am Telefon bestellt haben, konnten ihre Einkäufe beim Ladengeschäft vor Ort in Empfang nehmen. Branchenvertreter forderten diese Option nun auch für den Winter-Lockdown. Doch die Landesregierung machte ihnen einen Strich durch die Rechnung.

Landesregierung verbietet Abholservice

Abhol-Stellen für Kunden einzurichten, wird den von der Schließung betroffenen Einzelhändlern verboten. Das gaben Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut nach der Kabinettssitzung bekannt. Man wolle verhindern, dass Kunden vor Läden Schlange stehen, begründete Kretschmann die Regel aus der neuen Corona-Verordnung, die am Dienstag im Internet veröffentlicht werden sollte. „Es macht keinen Sinn, das, was sich sonst im Geschäft abspielt, vor das Geschäft zu verlagern“, sagte der Ministerpräsident.

Ausnahmen gebe es lediglich für den professionellen Bedarf. So dürften etwa Handwerker in Baumärkten Ersatzteile abholen oder Landwirte Agrar-Märkte ansteuern. Wenn dagegen Einzelhändler Waren an Privatkunden absetzen wollen, müssen sie diese zu ihnen nach Hause liefern.

CDU und FDP hatten sich für „Click-and-collect“-Dienstleistungen eingesetzt, wie sie Händler und Wirtschaftsverbände gefordert hatten. Gemeint ist, dass Kunden Waren im Internet oder telefonisch bestellen und dann am oder im Laden abholen. „Da haben wir jetzt hart gerungen“, sagte Hoffmeister-Kraut. Sie wies insbesondere darauf hin, dass die Lage in Städten eine andere als auf dem Land sei. Jedoch trägt die CDU das Verbot nun mit. Der Handelsverband reagierte empört auf die Regelung.

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