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Meinung

von Martin Ferber

Unheilvolle Rolle der (un-)sozialen Medien

Der BGH bekräftigt das Urteil im Fall Lübcke – doch es bleiben Fragen offen

Der BGH bekräftigt das Urteil im Mord gegen den damaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Demnach war der Rechtsextremist Stephan Ernst alleiniger Täter. Beweise für die Mittäterschaft eines Mitangeklagten gibt es nicht. Mehr konnte das Gericht nicht leisten.

Das Konterfei von Walter Lübcke (CDU) ist hinter einem Bundeswehrsoldaten am Sarg bei einem Trauergottesdienst in der Martinskirche zu sehen. Lübcke wurde mit einem Kopfschuss auf der Terrasse seines Wohnhauses getötet. (zu dpa «Urteil im Lübcke-Prozess wird verkündet») +++ dpa-Bildfunk +++
Opfer rechtsextremer Gewalt: Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke wurde von einem Rechtsextremisten erschossen. Der BGH hat nun das Urteil gegen den Täter bestätigt. Foto: Swen Pförtner/dpa

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