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Jubiläum

1000. Sitzung im Bundesrat mit prominentem Gast

Der Bundesrat feiert mit einem prominenten Gast ein Jubiläum. Aber nur kurz. Dann geht es routinemäßig an die Tagesordnung mit mehr als 80 Punkten. Ein Gesetzesbeschluss des Bundestags scheitert vorerst an den Ländern.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hält anlässlich der 1000. Sitzung im Deutschen Bundesrat eine Rede. Die Länderkammer hatte sich am 7. September 1949 in Bonn konstituiert - am selben Tag wie der Bundestag.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hält anlässlich der 1000. Sitzung im Deutschen Bundesrat eine Rede. Die Länderkammer hatte sich am 7. September 1949 in Bonn konstituiert - am selben Tag wie der Bundestag. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dem Bundesrat zu seiner 1000. Sitzung für seinen „großen Beitrag zum Gelingen unserer Demokratie“ gedankt.

Er stabilisiere das Land und sei ein „verfassungspraktischer Alleskönner“, der Bund und Länder, Exekutiven und Legislative, Politik und Verwaltung, Parteien und Koalitionen miteinander verzahne, sagte Steinmeier. Dabei verteidigte er den Föderalismus mit dem Neben- und Miteinander von Bund und Ländern, der aktuell in der Corona-Krise in der Kritik steht.

Im Anschluss an die kurze Feier zur 1000. Sitzung seit dem ersten Zusammentreffen im September 1949 arbeitete die Länderkammer die rund 80 Punkte umfassende Tagesordnung ab. Unter anderem ging es um flexiblere Regelungen für das Elterngeld, eine Fristverlängerung für Insolvenzanträge und den schnelleren Ausbau von Stromleitungen.

Die wichtigsten Beschlüsse vom Freitag:

ELTERNGELD: Mütter und Väter von Frühgeborenen bekommen künftig länger Elterngeld. Wird ein Kind 6 Wochen vor dem errechneten Termin geboren, gibt es einen zusätzlichen Monat Elterngeld, kommt das Kind 8 Wochen zu früh, sind es zwei zusätzliche Monate, bei 12 Wochen gibt es drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate. Zusätzlich werden die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit während des Bezugs ausgeweitet: Die wöchentlich erlaubte Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Stunden erhöht, die Vorgaben für den sogenannten Partnerschaftsbonus werden gelockert.

INSOLVENZANTRÄGE: Für Unternehmen, die Leistungen aus den Corona-Hilfsprogrammen erwarten können, bleibt die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bis zum 30. April ausgesetzt. Voraussetzung ist, dass die Anträge für Corona-Hilfen im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 gestellt werden. Damit sollen diese Unternehmen angesichts der Corona-Krise entlastet werden.

AUSBAU VON STROMTRASSEN: Neue Stromtrassen in Deutschland sollen schneller gebaut werden können. Ziel des Gesetzes ist es, länderübergreifende und grenzüberschreitende Planungen durch verschiedene Änderungen zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen, um den energie- und klimapolitischen Zielen Rechnung zu tragen.

NOTFALLSANITÄTER: Notfallsanitäter dürfen künftig auch schon vor Eintreffen eines Notarztes am Unfallort eigenverantwortlich bestimmte lebenserhaltende Eingriffe an Patientinnen und Patienten vornehmen. Damit bekommen Einsatzkräfte mehr Rechtssicherheit. Auch die Ausbildung zum medizinisch-technischen Assistenten wird reformiert, so soll etwa das Schulgeld wegfallen und erweiterte praktische Ausbildungszeiten sollen vergütet werden.

ALTERSSICHERUNG FÜR JÜDISCHE ZUWANDERER: Der Bundesrat verlangt von der Bundesregierung eine bessere Alterssicherung für jüdische Zuwanderer aus Staaten der früheren Sowjetunion. Menschen, die im Alter zwischen 40 und 60 Jahren nach Deutschland gekommen sind, haben laut dem von der Länderkammer verabschiedeten Antrag zu geringe Rentenansprüche, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, selbst wenn sie hier gearbeitet haben.

TIERTRANSPORTE: Die Länderkammer setzt sich für mehr Tierschutz bei langen Transporten in Nicht-EU-Länder ein. Die Länder fordern etwa, dass Rindertransporte in weit entfernte Drittstaaten verboten werden, wenn zu befürchten ist, dass die Tiere dort schlecht behandelt werden.

BESTANDSDATEN: Keine ausreichende Zustimmung fand die Neuregelung der sogenannten Bestandsdatenauskunft, die vor gut zwei Wochen den Bundestag passiert hatte. Mit dem Gesetz sollten die Hürden für Sicherheitsbehörden steigen, zur Strafverfolgung und Terrorabwehr sogenannte Bestandsdaten abzurufen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung im vergangenen Jahr beanstandet und eine Reform bis Ende 2021 verlangt. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen und versuchen, dort eine Lösung zu finden.

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