Bislang galt die Regel: Für alle Getränke mit Kohlensäure, also Saftschorle oder Softdrinks, musste ein Flaschenpfand bezahlt werden. Dagegen wurde auf Flaschen für Getränke ohne Kohlensäure wie reine Frucht- oder Obstsäfte sowie Milchmischgetränke kein Pfand erhoben. Sie konnten problemlos im Müll entsorgt werden.
Damit ist nun Schluss. Seit Neujahr gilt eine erweiterte Pfandpflicht für Einweg-Plastikflaschen. Unser Redaktionsmitglied Martin Ferber beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was hat sich zum Jahreswechsel konkret geändert?
Es spielt keine Rolle mehr, ob das Getränk mit oder ohne Kohlensäure ist. Für alle Einweg-Plastikflaschen sowie Dosen muss einheitlich ein Pfand von 25 Cent bezahlt werden. Das Bundesumweltministerium erwartet ein Volumen von rund 1,7 Milliarden Litern, das zusätzlich ins Pfandsystem einbezogen wird, Dosen inklusive. Der Handel hat allerdings noch ein halbes Jahr, seine Systeme umzustellen. Bis 30. Juni dürfen Supermärkte noch Flaschen oder Dosen, die eigentlich pfandpflichtig wären, auch ohne Pfand verkaufen.
Gilt das auch für Milch oder Milchmischgetränke in Plastikflaschen?
Noch nicht. Für diese Produkte greift die Pfandpflicht erst ab 2024.
Was ist mit Wein, Weinschorle, Sekt und Spirituosen?
Diese Getränke bleiben weiterhin von der Pfandpflicht ausgenommen. Das Umweltministerium verweist drauf, dass es für Glasflaschen bereits gut funktionierende Sammel- und Recyclingsysteme gebe. Die Aufnahme dieser Verpackungen in das Pfandsystem wäre „mit hohem organisatorischem Aufwand, einem Mehr an Bürokratie und lediglich geringen ökologischen Effekten verbunden“.
Muss künftig auch für Getränke in Kartonverpackungen Pfand bezahlt werden?
Nein. Die Kartons werden weiterhin über das Recyclingsystem des Grünen Punktes entsorgt.
Was will die Politik mit der Pfandpflicht erreichen?
Als vor 19 Jahren, am 1. Januar 2003, vom damaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) das Pfand für Einwegflaschen und Dosen eingeführt wurde, wurde dies damit begründet, weniger Müll zu produzieren und mit den Rohstoffen sorgsamer umzugehen. Dieses Ziel ist nach den Worten von Jürgen Resch, dem Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, erreicht worden. Das System sei ein „Erfolgsmodell“, das sich im Kampf gegen die Vermüllung der Landschaft bewährt habe, sagte er der Deutschen Presseagentur. Dies zeige sich gerade im Vergleich zu anderen Ländern wie Frankreich oder Italien, wo es kein Pfand und somit auch keinen finanziellen Anreiz gebe, die Plastikflaschen zurückzugeben.
Was geschieht mit den Plastikflaschen?
Mehrweg-Flaschen werden gereinigt und erneut verwendet. Flaschen aus Glas wie zum Beispiel Bierflaschen können bis zu 50 Mal verwendet werden, Flaschen aus Plastik wie zum Beispiel für Cola bis zu 25 Mal. Einweg-Flaschen werden hingegen zusammengepresst und in Fabriken recycelt. Aus dem Plastik können neue Flaschen hergestellt werden, aber auch andere Plastikprodukte sowie Kunststoff-Fäden für Textilien.
Hat das Pfand auf Einweg-Flaschen das Mehrweg-System gestärkt?
Dieses Ziel, das die Politik ursprünglich ausgegeben hatte, wurde klar verfehlt. Nach dem Willen der Politik sollte in Deutschland der Mehrweganteil bei Getränken auf 70 Prozent erhöht werden. Nach der jüngsten Untersuchung des Umweltbundesamtes ist der Anteil der Flaschen, die wiederverwendet werden können, seit Jahren rückläufig. 2018 lag er bei nur noch 41,2 Prozent, das war ein Prozentpunkt weniger als im Jahr zuvor. Das sei zu wenig, um die Abfallberge zu verkleinern. „Seit 2000 wurden Mehrwegflaschen in allen Getränkesegmenten stark von Einweg-Kunststoffflaschen verdrängt“, schreibt das Amt. Zudem gebe es beim Mehrweg das Problem, dass immer mehr Brauereien oder Getränkeabfüller eigene Individual-Flaschen verwenden, anstatt auf die einheitlichen Flaschen aus dem deutschlandweiten Pool zurückzugreifen. Das Umweltbundesamt prüft daher in einem Forschungsprojekt, inwiefern unterschiedliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Einführung eines Bonus-/Malus-Systems geeignet sind, um den Mehrweganteil zu erhöhen.