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Aktivismus

Attac ruft im Streit um Gemeinnützigkeit Karlsruhe an

Fasching, Hundesport und Amateurfunk sind gemeinnützig, die Tagespolitik nicht - auch wenn sie edlen Zwecken dient. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob das so bleibt.

Attac-Demonstranten im Juli 2020 in Stuttgart.
Attac-Demonstranten im Juli 2020 in Stuttgart. Foto: Tom Weller/dpa

Das Anti-Globalisierungsnetzwerk Attac legt nach der Aberkennung der Gemeinnützigkeit Verfassungsbeschwerde ein.

Nach der dritten Niederlage in Serie vor der Finanzgerichtsbarkeit ist der Rechtsweg ausgeschöpft, Attac hofft nun auf einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht. Das teilte der Attac-Koordinierungskreis am Donnerstag in Frankfurt mit. Zuvor hatte der Bundesfinanzhof ein weiteres Mal die Gemeinnützigkeit Attacs verneint und die Revision gegen das vorangegangene Urteil des hessischen Finanzgerichts abgelehnt.

In dem Streit geht es um die Frage, ob politische Forderungen, wie sie von Attac erhoben werden, gemeinnützig sind oder nicht - und ob politischen Initiativen die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervorteile zustehen.

In der Abgabenordnung sind mehrere Dutzend Zwecke als gemeinnützig anerkannt, inklusive der Volksbildung und der „allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens“. Doch weder Tagespolitik noch Parteien zählen dazu. Ausdrücklich ausgeschlossen sind „Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen“, wie es im Gesetz heißt. „Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck im Sinne von Paragraf 52 der Abgabenordnung“, erklärte der BFH.

Das bezieht sich darauf, dass Attac konkrete politische Ziele verfolgt. Derzeit setzt sich die Organisation etwa für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und gegen ein Freihandelsabkommen der EU mit Südamerika ein. Attac warf dem BFH vor, die Abgabenordnung zu restriktiv auszulegen: Mit ihrer juristisch umstrittenen, überaus engen Auslegung der gemeinnützigen Zwecke der politischen Bildung und der Förderung des demokratischen Staatswesens behinderten die Richterinnen und Richter am BFH die Arbeit von Tausenden fürs Gemeinwohl engagierten Vereinen, erklärte Vorstandsmitglied Dirk Friedrichs.

Mittlerweile gibt es in dem Streit vier Gerichtsentscheidungen: Zunächst erkannte das Finanzamt Attac die Gemeinnützigkeit ab, Attac klagte und gewann 2016 in erster Instanz vor dem hessischen Finanzgericht. Der Bundesfinanzhof kassierte dieses Urteil Anfang 2019 und gab das Verfahren an das hessische Finanzgericht zurück - mit der Maßgabe, dass Politik als solche nicht gemeinnützig sei. Dementsprechend wies dann das hessische Finanzgericht die Attac-Klage ab. Dagegen legte Attac Revision ein, das Verfahren landete erneut vor dem BFH, vor dem Attac nun erneut scheiterte.

Der Gemeinnützigkeitsstreit ist in Berlin nicht ohne Folgen geblieben, Fürsprecher hat Attac sowohl bei der Linken als auch bei SPD und Grünen. Mittlerweile ist die Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung ein weiteres Mal ausgeweitet worden. Neu hinzugekommen ist im vergangenen Jahr unter anderem die „Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden“.

Daneben stehen förderungswürdige Zwecke wie der Tierschutz, der Amateurfunk, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Schachspiel, der Fasching und der Hundesport. Sowohl Finanzbeamte als auch Steuerrechtler klagen seit Jahren über das Sammelsurium gemeinnütziger Zwecke. Parteien und Tagespolitik sind aber nach wie vor nicht als gemeinnützig anerkannt.

Die Position von Attac wird in dem Streit von vielen politischen Initiativen und Vereinen unterstützt. „Das Bundesverfassungsgericht wird diese Fehler hoffentlich korrigieren und den Freiraum für Engagement für die Demokratie weiten“, erklärte Stefan Diefenbach-Trommer von der „Allianz Rechtssicherheit für die politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von gut 180 Vereinen und Stiftungen. Diefenbach-Trommer verwies darauf, dass Parteien zwar nicht gemeinnützig seien, aber in anderer Hinsicht vom Staat finanziell begünstigt würden. Das bezieht sich unter anderem auf die staatliche Parteienfinanzierung, nach der Parteien für jede Wählerstimme bei Bundes-, Landtags- und Europawahlen Geld erhalten.

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