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Fragen und Antworten

Harter Lockdown beschlossen: Diese Regeln gelten ab Mittwoch

Ab Mittwoch, 16. Dezember, geht ganz Deutschland in den sogenannten harten Lockdown. Das bedeutet, einige der bisherigen Regeln werden verschärft und manche neue kommen hinzu. Was jetzt gilt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder.
Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Pool/dpa

Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie schon ab dem kommenden Mittwoch (16. Dezember) drastisch heruntergefahren, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Zu den bereits geltenden Regelungen und Ausgangsbeschränkungen für Baden-Württemberg kommen nun die bundesweiten Verschärfungen hinzu.

Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit. Am 5. Januar soll noch einmal beraten werden.

Was jetzt vereinbart wurde:

Welche Geschäfte bleiben noch offen?

Der Einzelhandel wird in Deutschland vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Nur Geschäfte des täglichen Bedarfs sind davon ausgenommen. Dazu gehören: Lebensmittelmärkte, Abhol- und Lieferdienste auch der Gastronomie, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Geschlossen werden damit in diesem Lockdown also auch die Baumärkte.

Was gilt bei Kinderbetreuung?

„Wann immer möglich“ sollen Kinder ab Mittwoch zu Hause betreut werden. Ausnahmen sind möglich. Die Schulen werden geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Dabei soll es eine Notfallbetreuung, Distanzunterricht und die Möglichkeit für bezahlten Urlaub der Eltern geben. Dasselbe gilt für Kindertagesstätten.

In Baden-Württemberg werden Schulen und Kitas ab 16. Dezember geschlossen.

An Regeln für einen Zusatzurlaub im Lockdown arbeitet die Regierung aktuell noch.

Welche Auswirkungen hat der Lockdown auf die Arbeitsplätze?

Arbeitgeber werden dazu aufgerufen, Betriebsferien auszurufen oder die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen.

Welche Regeln gelten für private Treffen?

Private Zusammenkünfte bleiben auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Welche Ausnahmen gibt es für Weihnachten?

Vom 24. bis 26. Dezember sollen Treffen mit vier weiteren Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand zählen, möglich sein. Diese sollen sich aber auf den engsten Familienkreis beschränken: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie. Dazu zählen Geschwister, Geschwisterkinder und deren Haushaltsangehörige. Die Regierung appelliert außerdem, die Kontakte eine Woche vor Weihnachten auf ein Minimum herunterzufahren, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Gibt es ein Alkoholverbot?

Es gibt ein Verbot von Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum zwischen dem 16. Dezember und dem 10. Januar. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Gibt es ein „Böllerverbot“?

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist generell verboten. An Silvester und Neujahr gilt deutschlandweit ein An- und Versammlungsverbot. Wo die Zündung von Feuerwerk konkret verboten ist, sollen die Kommunen selbst festlegen. Das Böllern soll damit generell unterbunden werden. Wo kein konkretes Verbot herrscht, rät die Regierung dennoch dringend vom Zünden von Feuerwerk ab.

Müssen Friseure schließen?

Dienstleistungsbetriebe für Körperpflege, wozu Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe zählen, werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege bleiben erlaubt.

Dürfen Gottesdienste stattfinden?

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen und auch die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Außerdem gilt zu jeder Zeit die Maskenpflicht und der Gesang ist verboten. Wird mit großem Andrang gerechnet, sollen sich die Besucher anmelden müssen.

Was ändert sich für Alten- und Pflegeheime?

Für Alten- und Pflegeheime und auch mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt außerdem mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Die Länder wollen eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Einrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz solld er Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests für Besucher verbindlich werden.

Ändert sich etwas bei der Hot-Spot-Regelung?

Ab einem Inzidenzwert von 200 sollen in den jeweiligen Regionen Ausgangsbeschränkungen geprüft werden. Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, also im Großteil von Deutschland, sollen zusätzliche Einschränkungen gelten.

Was ist mit Reisen?

Die Bundesregierung appelliert, bis zum 10. Januar auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen zu verzichten. Ein Verbot gibt es jedoch nicht. Die Quarantäneregeln für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten bleiben bestehen.

Was ist mit Selbständigen, Unternehmen und Freiberuflern?

Die vom Lockdown betroffenen Unternehmen, Solo-Selbständigen und Freiberufler sollen weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten. Die sogenannte Überbrückungshilfe lll, die Zuschüsse zu den Fixkosten beinhaltet, soll weiter verbessert werden.

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