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Für Warn-App oder CovPass

App braucht Apotheke: Die wichtigsten Antworten zum digitalen Corona-Impfnachweis

Von Montag an können Apotheken in Deutschland einen digitalen Corona-Impfnachweis ausstellen. Für die Corona-Warn-App oder die App CovPass. Wir haben die wichtigsten Antworten.

Der „CovPass“ soll eine Ergänzung zum gelben Impfheft sein.
Sowohl die Corona-Warn-App (CWA) als auch die App CovPass können in der jeweils aktuellen Version per Scan des QR- oder Barcodes auf dem Impfnachweis die Zertifikate speichern. Foto: Oliver Berg/dpa

Impfnachweis per Smartphone: Vollständige Covid-19-Impfungen und überstandene Infektionen lassen sich bald auch durch ein Zertifikat auf dem Smartphone nachweisen.

Von Montag, 14. Juni, an sollen Apotheken den Nachweis ausstellen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Was ist der digitale Impfnachweis?

Der Nachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, seinen Impfstatus zu dokumentieren. Geimpfte können damit zusätzlich zum gelben Impfpass aus Papier ihren Status sowie Impfdaten und Impfstoffe auf ihrem Smartphone speichern. Dabei handelt es sich um ein ausgedrucktes Dokument mit einem QR-Code oder Barcode. Über diesen wird das Zertifikat in geeignete Apps importiert.

Welche Vorteile bietet mir das?

Grundsätzlich alle, die auch eine Impfbescheinigung oder ein Impfpass mit entsprechenden Einträgen liefert zum Beispiel die Befreiung von eventuellen Testpflichten oder Quarantänevorgaben. Außerdem erspart der digitale Nachweis das Mitführen des gelben Heftchens oder der noch größeren DDR-Impfbücher. Die nehmen so keinen Schaden, und man teilt nicht gleich alle seine Impfungen bei einer Überprüfung mit.

Wer kann den Nachweis kriegen?

Momentan alle vollständig geimpften Personen. Das waren am 9. Juni rund 19 Millionen Menschen in Deutschland und damit circa 23 Prozent der Bevölkerung. Grundsätzlich können sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) alle Menschen mit Anspruch auf eine Impfung den Nachweis zusätzlich zum analogen Impfnachweis ausstellen lassen.

Was kostet mich das?

„Das ist vom Ministerium als kostenfreie Leistung aufgesetzt“, sagt ein Sprecher des Deutschen Apothekerverbands. Das gilt für die Geimpften. Ganz kostenlos ist das System aber nicht: Die Apotheken rechnen den Nachweis mit dem öffentlichen Gesundheitssystem ab.

Wo gibt es den Nachweis?

Grundsätzlich soll die Ausstellung dort erfolgen, wo Menschen geimpft worden sind also in einem Impfzentrum oder in einer Arztpraxis. Er soll nach Angaben des BMG dort generiert werden, so dass Geimpfte ihn in den entsprechenden Apps einfügen können. Bereits Geimpfte können sich den Nachweis aber noch nachträglich holen, erklärt das BMG etwa durch Ärzte oder vom 14. Juni an in teilnehmenden Apotheken.

Wie finde ich eine ausstellende Apotheke?

Nicht alle, aber viele Apotheken sollen vom Montag an Impfnachweise ausstellen. Welche es am eigenen Wohnort ist, zeigt dann das Online-Portal mein-apothekenmanager.de. Bis dahin lassen sich über das Portal nur Schnelltest-Apotheken finden. Der Deutsche Apothekerverband rechnet damit, dass am Montag zunächst eine begrenzte Anzahl an Apotheken dabei ist. Ein Blick auf das Portal erspart im Zweifel eine vergebliche Tour zur nächsten Apotheke.

Welche Dokumente brauche ich für die Ausstellung?

Wer sich die Impfung erst nachträglich nachweisen lässt, braucht Impfbescheinigung oder Impfpass und einen amtlichen Lichtbildausweis. Nach einer Prüfung der Dokumente wird der Nachweis dann erstellt.

Welche Apps kann ich für den Nachweis nutzen?

Geimpfte haben die Wahl: Sowohl die Corona-Warn-App (CWA) als auch die App CovPass können in der jeweils aktuellen Version per Scan des QR- oder Barcodes auf dem Impfnachweis die Zertifikate speichern. Die Apps speichern den Nachweis lokal auf dem Telefon.

Beide Apps laufen auf allen aktuellen Android- und iOS-Smartphones (Betriebssysteme ab iOS12 oder Android 6). Wer sie nicht installiert hat, erhält sie kostenlos im jeweiligen App Store. In der Funktion des Nachweises unterscheiden sie sich nicht. CovPass hat aber nicht die von manchen abgelehnte Kontaktnachverfolgungs-Funktion der CWA.

Wie läuft eine Überprüfung des Nachweises ab?

Es wird eine Überprüfungs-App für Dienstleister geben. Mit ihr können mittels der Smartphone-Kamera die Nachweise vom jeweiligen Display gescannt werden. Das läuft dann so ab wie bei Ticket-Kontrollen oder beim Boarding am Flughafen. Um Missbrauch zu vermeiden, werden die Daten eventuell mit einem amtlichen Lichtbildausweis abgeglichen.

Welche Daten werden in dem Nachweis gespeichert?

Das Impfzertifikat enthält laut BMG Informationen zu Impfstatus, Impfdatum, Impfstoff, den Namen und das Geburtsdatum. Die erhobenen Daten werden nur für die Erstellung des Zertifikats gespeichert und anschließend gelöscht. Nach dem Einlesen in die App sind sie nur dort gespeichert. Eine zentrale Speicherung ist nicht vorgesehen. Wie schon beim gelben Impfheft gilt zugleich: Fotos vom digitalen Impfzertifikat in Social Media zu verbreiten ist eine schlechte Idee.

Kann man mehrere Nachweise in einer App speichern?

Nach BMG-Angaben können auch digitale Impfnachweise von Partnerinnen und Partnern sowie Kindern gespeichert werden. Künftig sollen auch Genesenen-Nachweise in den Apps gespeichert werden können, um dadurch eine überstandene Infektion nachzuweisen. Die Zertifikate lassen sich laut der Dokumentation beliebig oft vom Blatt in die App scannen. Man kann sie also auch auf mehreren Telefonen nutzen. Das ist auch praktisch, wenn man mal ein Telefon verliert oder ein neues erhält.

Wird der digitale Nachweis Pflicht?

Nein. Der gelbe Impfausweis und die Bescheinigungen von Impfzentrum oder Impfarzt sind weiter gültig. Wer keinen digitalen Nachweis hat oder ihn nicht haben will, kann weiterhin das gelbe Heft nutzen. Laut BMG handelt es sich um „ein freiwilliges und ergänzendes Angebot“.

Kann ich mit dem Ausweis wieder auf Reisen gehen?

Das ist im Detail noch ein wenig unklar. Das EU-Parlament hat am Mittwoch grünes Licht für ein europaweit gültiges Impfzertifikat gegeben. Nach Angaben des BMG erfüllt der digitale Impfnachweis die Anforderungen der europäischen Lösung „von vornherein“. Nähere Informationen wollte das Ministerium mit Verweis auf eine Pressekonferenz von Minister Spahn am Donnerstagmittag nicht geben.

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