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In Nordrhein-Westfalen

Mutmaßlicher Mord an Mädchen in Kita: Erzieherin angeklagt

Ein Kita-Kind kommt mit Atemstillstand ins Krankenhaus und stirbt. Der Verdacht richtet sich gegen eine Erzieherin. In dem erschütternden Fall in Viersen geht die Staatsanwaltschaft von Mord aus.

Nach dem mutmaßlichen Mord an einem dreijährigen Mädchen in einer Kita in Viersen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine 25 Jahre alte Erzieherin erhoben.
Nach dem mutmaßlichen Mord an einem dreijährigen Mädchen in einer Kita in Viersen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine 25 Jahre alte Erzieherin erhoben. Foto: Bernd Thissen/dpa

Fünf Monate nach dem mutmaßlichen Mord an einem dreijährigen Kindergartenkind im nordrhein-westfälischen Viersen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine Erzieherin erhoben.

Der 25-Jährigen werde Mord und neunfache Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen, erklärte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach. Die „Rheinische Post“ hatte zuvor berichtet.

Nach Angaben der Ermittler schweigt die Beschuldigte zu den Vorwürfen. Die Frau sitzt seit Ende Mai in Untersuchungshaft. Sie soll auch in Kitas in Krefeld, Kempen und Tönisvorst jeweils ein Kind attackiert haben, so dass die Kleinen Atemwegsprobleme bekamen und teils leblos waren.

Das Mädchen Greta war am 21. April von einem Notarzt wegen Atemstillstands aus dem Kindergarten ins Krankenhaus gebracht worden. Dort kam es nicht mehr zu Bewusstsein, es starb Anfang Mai. Aber der behandelnde Arzt schöpfte Verdacht. Die Mediziner fanden Spuren, die auf Gewalteinwirkung hindeuteten und erstatteten Anzeige.

Die Ermittlungen kamen ins Rollen. Auch die 25-jährige Erzieherin wurde zunächst als Zeugin befragt, denn sie war allein mit dem Kind gewesen, und stritt dabei jedwede Beteiligung ab. Dann jedoch wurden weitere Notfälle und Notarzteinsätze bekannt aus Kitas am Niederrhein, in denen sie auch tätig gewesen war. Keiner der Träger hatte das zuständige Landesjugendamt darüber informiert.

Das Landgericht Mönchengladbach bestätigte, dass die Anklage gegen die Frau eingegangen sei. Sie sei der Angeschuldigten aber noch nicht zugestellt worden.

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