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Soldat gegen Bundeswehr

Soldat klagt wegen zu strammen Geländemarsch gegen Bund

Nachdem ein Soldat 2016 bei einem Bundeswehrlehrgang zusammengebrochen ist und er sogar operiert werden musste, verklagt er die Bundeswehr. Bisher gibt es noch keine gerichtliche Einigung.

Der Kläger (r), ein Bundeswehrsoldat, steht in einem Gerichtssaal.
Der Kläger (r), ein Bundeswehrsoldat, steht im Gerichtssaal. Foto: Henning Kaiser/dpa/Archivbild

Der Streit zwischen einem Soldaten und der Bundeswehr wegen eines körperlichen Zusammenbruchs des 33-Jährigen auf einem Geländemarsch ist vor Gericht zunächst ohne Einigung geblieben. Das Bonner Landgericht, das die Klage des Infanteristen am Mittwoch verhandelte, vertagte den Fall bis Ende November. Zugleich wies der Richter den 33-Jährigen auf seine vorläufige Einschätzung der Lage hin: Wenn alles stimme, was er vortrage, sei grundsätzlich eine Amtspflichtverletzung des Bundes denkbar. Er meine aber, dass das Mitverschulden des erfahrenen Soldaten mindestens 50 Prozent betrage.

Der damalige Hauptfeldwebel aus Baden-Württemberg war 2016 bei einem Bundeswehr-Lehrgang in Hammelburg in Bayern zusammengebrochen. Auf einem Marsch bei mehr als 30 Grad erlitt er einen Kollaps - die Folgen waren so gravierend, dass er sogar operiert werden musste. Dem Bund - als Dienstherrn des Verteidigungsministeriums - wirft er eine Amtspflichtverletzung vor, da zu wenige Trinkpausen möglich gewesen seien. „Das war schon ein sehr, sehr straffes Programm. Das muss man ganz klar sagen. Und das ist meiner Meinung auch das Problem bei der Geschichte“, sagte er.

Der Soldat fordert insgesamt 60.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Bund ist nach Angaben des Gerichts der Ansicht, dass kein Vorsatz vorlag.

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