Für einen kleinen Stadtbummel nach Straßburg oder den Lebensmitteleinkauf in einen französischen Supermarkt fahren? Lieber nicht.
„Angesichts der beunruhigenden Infektionslage in Teilen Frankreichs empfehlen wir, nicht unbedingt notwendige Reisen ins nördliche Elsass zu überdenken und im Falle von Straßburg sogar wenn möglich darauf zu verzichten. Wer unaufschiebbare Verpflichtungen hat, sollte größte Vorsicht walten lassen“, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart.
Neueste Zahlen werden ständig ausgetauscht
Im Département Bas-Rhin, das sich auf der Länge von Karlsruhe im Norden bis südlich von Rust auf der elsässischen Seite erstreckt, liegt die Zahl der Neuinfektionen noch unter der kritischen Inzidenz-Grenze von 50 innerhalb von sieben Tagen. In Straßburg und Umgebung allerdings ist sie bereits auf über 60 geklettert.
„Das Virus macht an der Grenze nicht halt. Und deshalb beobachten wir sehr genau, wie sich die Zahlen bei unseren Nachbarn entwickeln“, so Markus Jox vom Sozialministerium. Eigens eingerichtete Meldeköpfe tauschten die Zahlen zwischen den Grenzregionen Schweiz, Frankreich und Deutschland ständig aus. Eine Grenzschließung wie im Frühjahr dieses Jahres gelte es unbedingt zu vermeiden.
Maskenpflicht in allen größeren Städten
Nachdem sich das Infektionsgeschehen im Elsass zu Beginn des Sommers zunächst beruhigt hatte, steigt es seit August wieder kontinuierlich an. Wer sich in Straßburg im öffentlichen Raum bewegt, muss deshalb eine Alltagsmaske tragen – ungeachtet von Ort und Tageszeit.
Für die anderen Kommunen der Eurometropole Straßburg sowie die Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern des nördlichen Elsass, dazu zählen Haguenau, Sélestat und Bischwiller, gilt eine Verordnung der Straßburger Präfektin Josiane Chevalier mit Beschränkungen auf größere Menschenansammlungen wie Schulen, Fußgängerzonen oder Veranstaltungsorte.
Chevalier war zunächst einer Klage zweier Straßburger Ärzte unterlegen, die ihr Maskengebot für unverhältnismäßig halten. Auch die Straßburger Oberbürgermeisterin Jeanne Barseghian hatte die Verordnung kritisiert und Ausnahmen gefordert, etwa für Grünanlagen im Stadtgebiet.
Angesichts steigender Infektionszahlen in Straßburg und dem Bas-Rhin hält das höchste französische Gericht, der Conseil d’Etat, die Entscheidung jedoch für angemessen. Dort hatte die französische Regierung gegen das Straßburger Gerichtsurteil Einspruch erhoben.