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Open-Air ab sofort möglich

Neue Corona-Verordnung ist ein Hoffnungsschimmer für die Kultur - auch in der Region Karlsruhe

Unter freiem Himmel ist Kultur ab sofort wieder erlaubt - mit höchstens 100 Besuchern und wenn die Inzidenzzahlen es zulassen. Die neue Corona-Verordnung sieht drei Öffnungsschritte vor.

Besucher des Open-Air-Festivals „Das Fest“ verfolgen in der Günther-Klotz-Anlage den Auftritt einer Band..
Das Musikfestival „Das Fest“ in der Karlsruher Günther-Klotz-Anlage ist für 2021 abgesagt. Dennoch: Bald könnten solche Bilder vielleicht wieder möglich werden. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

In der neuen Corona-Verordnung des Landes sind nun auch konkrete Öffnungsschritte für die Kultur vorgesehen. Wie das Kunstministerium Baden-Württemberg am Freitag mitteilte, sind – abhängig von den Inzidenzzahlen des jeweiligen Stadt- oder Landkreises – schon ab sofort Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich.

In zwei weiteren Öffnungsschritten sollen diese Kapazitäten auf 250 und dann bis zu 500 Personen bei Open-Air-Veranstaltungen erhöht werden.

Ähnlich waren die Öffnungsschritte auf dem Weg aus dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr. Damals waren im Juni bis zu 100 Besucher, im Juli bis zu 250 und im August bis zu 500 Menschen im Publikum zugelassen – allerdings nur unter der Bedingung der Hygiene- und Abstandsregeln, aber noch ohne Unterscheidung zwischen Innenraum und Freiluft-Veranstaltung, wie sie jetzt getroffen wird.

Einige regionale Festivals geplant

In der Region sind zwar viele Sommerfestivals abgesagt oder auf kleine Ersatzprogramme umgeplant. Größere Programme vorgesehen sind aber noch bei den Volksschauspielen Ötigheim und den Schlossfestspielen Ettlingen. Auch wird in Karlsruhe nach derzeitige Planung wieder eine Kulturbühne an der Messe Rheinstetten bespielt (9. bis 25. Juli) und der Kulturring Karlsruhe möchte sein 2020 gegründetes Open-Air-Format „Toujours Kultur“ wieder aufnehmen.

Konkret sieht die seit Freitag gültige Corona-Verordnung für Kreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 folgenden dreistufigen Öffnungsplan für Kulturveranstaltungen vor: Bleiben die Werte im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 100 dürfen Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten öffnen und Besucher ohne Voranmeldung einlassen. Auch Kulturveranstaltungen im Freien (womit auch Proben und Aufführungen der Breitenkultur gemeint sind) dürfen mit maximal 100 Besuchern im Freien und unter Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden.

Bei stabiler Inzidenz unter 100 mit sinkender Tendenz können zwei Wochen nach dem ersten Öffnungsschritt auch Kulturveranstaltungen mit bis zu 100 Besucher in Innenräumen stattfinden. Unter freiem Himmel sollen dann bis zu 250 Personen im Publikum erlaubt sein. Weitere zwei Wochen später soll bei weiter stabilen Inzidenzwerten unter 100 mit sinkender Tendenz der dritte und nach derzeitigem Plan letzte Öffungsschritt erfolgen. Dann sind in Innenräumen bis zu 250 Besucher zugelassen und open air bis zu 500.

Bei allen Öffnungsstufen muss laut Mitteilung für den Zutritt ein tagesaktueller negativer Test-, ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Auch bestehe weiterhin die Pflicht zur Datenerhebung und zum Tragen einer medizinischen Maske. Abstands- und Hygieneregeln seien ebenfalls weiter gültig, so die Mitteilung. Möglich sei die Zulassung örtlicher Modellvorhaben, dies müssten die zuständigen Behörden im Einvernehmen mit dem Sozialministerium entscheiden.

Fördergeld aus Programm „Kunst mit Abstand“

Mit einer weiteren Förderrunde des Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ will das Land laut Mitteilung des Ministeriums dazu beitragen, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Insgesamt seien hierfür über 400 Anträge eingegangen. Bei einem stabilen Inzidenzwert rechne man damit, dass die Veranstaltungen und Projekte ab Juni starten können.

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