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Meinung

von Martin Ferber

Karlsruhe bestätigt Bundesnotbremse

Lockdown kann wieder verhängt werden

Corona traf die Gastronomie hart. Als Folge der Bundesnotbremse mussten im vergangenen Jahr Bars, Kneipen, Cafès und Restaurants geschlossen werden, erlaubt war lediglich er Außer-Haus-Verkauf. Das ist mit dem Grundgesetz vereinbar, sagt das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Allgemeinheit hat Vorrang.

Absperrband ist vor dem Eingang zu einem Biergarten in Leipzig zu sehen. Auch am Himmelfahrtstag gilt für die Gastronomie in Leipzig noch die Regelung der sogenannten Bundesnotbremse. Ab Freitag (14.05.2021) lockert Leipzig die Corona-Regeln. Eine Inzidenz unter 100 erlaubt dann unter anderem das Öffnen der Außengastronomie. +++ dpa-Bildfunk +++
Schließung war verfassungsgemäß: Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage eines Gastronomen gegen die Bundesnotbremse nicht angenommen. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

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