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Corona traf die Gastronomie hart. Als Folge der Bundesnotbremse mussten im vergangenen Jahr Bars, Kneipen, Cafès und Restaurants geschlossen werden, erlaubt war lediglich er Außer-Haus-Verkauf. Das ist mit dem Grundgesetz vereinbar, sagt das Bundesverfassungsgericht. Der Schutz der Allgemeinheit hat Vorrang.