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Meinung

von Dieter Klink

Nach gescheiterter Abstimmung

Neuregelung der Sterbehilfe: Ein Brückenschlag muss her

Im Bundestag kam kein Gesetz zustande. Nun bereiten die Parlamentarier den nächsten Anlauf vor. Das gelingt nur unter einer Bedingung.

Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe auch die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen, argumentierten die Verfassungsrichter 2020.
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe auch die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen, argumentierten die Verfassungsrichter 2020. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa

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