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Spontan-Einkehr möglich

Lockerungen in Rheinland-Pfalz ab Mittwoch: Biergartenvergnügen ohne Testpflicht

Ab Mittwoch gelten in Rheinland-Pfalz Lockerungen für die Außenbewirtschaftung. Dabei ist nun kein aktueller Corona-Test mehr nötig. In Baden-Württemberg heißt es noch abwarten. An einer neuen Corona-Verordnung wird gearbeitet.

Gäste essen in einem Restaurant auf dem Pfingstberg. Seit dem 21. Mai gelten in weiten Teilen Brandenburgs verschiedene Lockerungsregelungen. Unter anderem darf die Außengastronomie unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. +++ dpa-Bildfunk +++
Es ist angerichtet: In Rheinland-Pfalz dürfen Gäste wieder ohne Corona-Test im Biergarten schlemmen. Karlsruher Gastronomen hoffen, dass die Regeln auch in Baden-Württemberg gelockert werden. Foto: Christophe Gateau picture alliance/dpa

Ab diesem Mittwoch dürfen Gäste in Rheinland-Pfalz die Außenbewirtschaftung genießen, ohne dafür einen aktuellen Corona-Test vorlegen zu müssen. Entsprechend ließ die Landregierung verkünden: „Rheinland-Pfalz startet mit weiteren Öffnungsschritten in den Sommermonat Juni.“

Und weiter heißt es kurz und knapp in der neuen Verordnung: „Wegfall der Testpflicht im Freien“ – bezogen auf die Gastronomie. Den Schritt, noch mehr Lockerungen zuzulassen, begründete Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) unter anderem mit „zügigen Fortschritten beim Impfen“, mit „signifikant gesunkenen Inzidenzen“, mit „konsequentem Testen“ und mit insgesamt gesehen „vorsichtigen Öffnungsschritten in der Vergangenheit“.

Wer es sich allerdings im Innenbereich eines gastronomischen Betriebes drüben in der Pfalz gemütlich machen möchte, muss eines der „Drei G“, geimpft, genesen, getestet, nachweisen. Restriktiver fallen noch die Regeln in Baden-Württemberg aus; unabhängig davon, dass dort im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern eine Innenbewirtschaftung seit geraumer Zeit möglich ist.

Derzeit wird an einer neuen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg gearbeitet

Biergartenbesucher und Co. müssen sich jedoch weiterhin gedulden. Sich spontan als Gast im Außenbereich einer Gaststätte, einer Wirtschaft oder beispielsweise eines Cafés niederzulassen, geht ohne den Nachweis, geimpft, getestet oder genesen zu sein, noch nicht.

Derzeit arbeiteten die zuständigen Ressortabteilungen einen neuen Entwurf für die Corona-Verordnung aus, teilte auf BNN-Anfrage Markus Jox, Pressesprecher im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, mit. Nächsten Montag sei wahrscheinlich mit einer modifizierten Verordnung zu rechnen. Zu den Inhalten wollte er nichts sagen: Das wäre alles Spekulation. Entscheidend seien die Inzidenzwerte.

Der Unmut in unserer Branche über die Ungleichbehandlung wächst immer mehr.
Michael Kant, Geschäftsführer DEHOGA Karlsruhe

„Wir hoffen jetzt natürlich, dass auch in Baden-Württemberg zunächst für die Außenbewirtschaftung die Testpflicht und damit letztlich die drei G aufgehoben werden“, sagt Michael Kant, Geschäftsführer der Geschäftsstelle Karlsruhe des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Das wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Es müssen aber noch weitere folgen. Der Unmut in unserer Branche über die Ungleichbehandlung wächst immer mehr“, so Kant weiter.

Spontane Einkehr bei Gastronomen in der Pfalz ist wieder möglich

Um einiges zufriedener dürften zurzeit die Gastronomen in der Pfalz sein. So kann man sich zum Beispiel im Waldgasthof Bienwaldmühle bei Scheibenhardt über gleich zwei besondere Ereignisse freuen: Erstmals seit sieben Monaten öffnet das beliebte Ausflugslokal wieder seine Pforten; im Außenbereich sind keine Tests notwendig.

Und damit ist eine Spontan-Einkehr ohne Papierkram und irgendwelche Nachweise möglich. Im Übrigen gelten links- wie rechtsrheinisch nach wie vor die Hygiene- und Abstandsregeln, die sich bereits im Sommer 2020 ganz gut bewährt haben.

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