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Mindestens 100 Euro Bußgeld

Tagestouristen sind in der Südpfalz wegen Corona nicht erwünscht

Nach dem vergangenen Besucherchaos im verschneiten Pfälzerwald rüsten sich die Gemeinden der Südpfalz erneut gegen unerwünschte Touristen. Bußgelder in Höhe von mindestens 100 Euro drohen.

07.03.2021 Strassensperre Mandelblüte bei Neustadt/Gimmeldingen
Wegen der für Touristen attraktiven Mandelblüte im Neustadter Ortsteil Gimmeldingen wurden dort Straßensperren errichtet. Foto: Rake Hora /BNN

Beispielsweise lockt die Mandelblüte bei Neustadt Jahr für Jahr zahlreiche Besucher an die Weinstraße. Entlang des Pfälzer Mandelpfads werden normalerweise frühlingshafte Veranstaltungen und geführte Wandertouren angeboten.

Bereits im vergangenen Jahr, als sich das Coronavirus auszubreiten begann, kam es zu großen Menschenansammlungen – und zeitweise überforderten Behörden.

Aufgrund der ungewöhnlich hohen Temperaturen blühen die Mandelbäume schon. Die Verantwortlichen haben bereits auf den alljährlichen Mandelblüten-Countdown verzichtet – und dass das große Mandelblütenfest in Gimmeldingen ausfällt, versteht sich von selbst. Die Bitte der Touristiker: Besucher sollen die bekannten Blüten-Hotspots in diesem Jahr meiden.

In der Corona-Krise drohen mindestens 100 Euro Bußgeld

Doch beim höflichen Bitten bleibt es nicht, die betroffenen Ortschaften verkünden bisweilen strenge Maßnahmen und Bußgelder von mindestens 100 Euro. „Eigentlich ist es uns jedes Jahr eine besondere Freude und Ehre, Gäste während der Mandelblüte begrüßen zu dürfen. Das ist dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht möglich“, so der Neustadter Oberbürgermeister Marc Weigel (Freie Wähler).

07.03.2021 Strassensperre Mandelblüte bei Neustadt/Gimmeldingen
So schön und so verboten: Die Mandelblüte in Gimmeldingen soll in diesem Jahr möglichst keine Touristen in die Südpfalz locken. Foto: Rake Hora /BNN

Ergänzend zu der gültigen Corona-Verordnung des Landes hat die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen, die seit Freitag, 5. März, bis mindestens 5. April gültig ist – mit Option auf Verlängerung.

Die Verfügung richtet sich in erster Linie an Tagestouristen. Demnach ist samstags und sonntags sowie am 2. April 2021 (Karfreitag) und 5. April 2021 (Ostermontag), jeweils 9 bis 17 Uhr und an den sonstigen Freitagen von 11 bis 17 Uhr das Betreten von und der Aufenthalt auf bestimmten Straßen und Flächen zu tagestouristischen Zwecken untersagt.

Polizei in der Südpfalz möchte Einreise von Tagestouristen unterbinden

Die Leiterin der zuständigen Polizeiinspektion, Katja Weickert, kündigt zudem ein spezielles Verkehrskonzept an. Es wird Kontrollmaßnahmen geben.

„Bei den Maßnahmen sind Erfahrungen sowohl vom vergangenen Jahr als auch vom vergangenen Wochenende eingeflossen. Wir wollen die Einreise von Tagesgästen unterbinden, aber gleichzeitig auch den Neustadter Bürgerinnen und Bürgern Rechnung tragen“, erklärt Weickert. So müsse der Wohnort per Personalausweis nachgewiesen werden.

Doch nicht nur in den einzelnen Ortschaften, sondern für die gesamte Südlichen Weinstraße sind Kontrollen und Bußgelder auf Parkplätzen und Wirtschaftswegen angekündigt. Kontrolliert wird mindestens an allen Wochenenden bis Ostern. Der Kreis weist zudem auf das Verbot hin, im öffentlichen Raum Alkohol zu konsumieren.

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