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Irische Behörden schweigen

Akte Karin Strenz ungeklärt: Warum Deutschland immer noch auf Informationen zum Tod der CDU-Politikerin wartet

100 Tage Unklarheit: Ende März kollabierte CDU-Politikerin Karin Strenz auf einem Rückflug von Kuba. Nach einer Notlandung starb die Bundestagsabgeordnete im irischen Limerick. Bis heute warten deutsche Behörden vergeblich auf Informationen zur Todesursache. Das sagen Rechtsmediziner zu dem Fall.

Ist im Alter von nur 53 Jahren auf einem Flug gestorben: CDU-Politikerin Karin Strenz.
Obduktionsergebnis steht noch aus: CDU-Politikerin Karin Strenz starb überraschend am 21. März 2021 in einer Klinik in Irland. Ein toxikologisches Gutachten wurde angeordnet. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Wenn „Tatort“-Pathologe Karl-Friedrich Boerne einen komplizierten Fall auf dem Seziertisch hat, ist spätestens nach 90 Minuten alles geklärt. In der Realität reichen zuweilen 90 Tage nicht – wie der Todesfall Karin Strenz zeigt. 

Mehr als drei Monate nach dem Tod der 53-jährigen Bundestagsabgeordneten in einer irischen Klinik warten deutsche Behörden immer noch auf Informationen. Ein Rechtshilfeersuchen blieb bislang unbeantwortet, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Schwerin bestätigte. Auch ein Ermittlungsverfahren gegen Strenz wegen ihrer Verstrickung in die Aserbaidschan-Affäre kann noch nicht geschlossen werden.

Nach BNN-Informationen hakt es an toxikologischen Analysen, die nach der Obduktion des Leichnams in Limerick angeordnete wurden und die seit Monaten am Staatslabor bei Dublin durchgeführt werden. Rückschlüsse könne man daraus kaum ziehen, betonen deutsche Rechtsmediziner.

Was bisher bekannt ist: Die CDU-Bundestagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern war am 21. März auf dem Condor-Flug DE 2199 von Kuba nach Deutschland kurz vor den britischen Inseln kollabiert, nach einer außerplanmäßigen Landung im irischen Shannon behandelt und dann in die Uniklinik Limerick eingeliefert worden. Dort starb die 53-Jährige wenig später.

Warum Gift-Gutachten oft langwierig sind

Hilke Andresen-Streichert, Leiterin der Forensischen Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln, erklärt: „Das sind oft sehr umfangreiche Untersuchungen, weil man vorher nicht genau wissen kann, wonach man suchen soll.“ Habe man einen ersten Hinweis, müsse der mit weiteren Verfahren überprüft werden. 

Auch aus juristischen Gründen sei das wichtig, betont Sebastian Kunz, Leiter der Rechtsmedizin in Ulm: „Damit Ergebnisse gerichtlich verwertbar sind, müssen diese entsprechend abgesichert sein. Das bedeutet in der Praxis, dass bei möglichen Auffälligkeiten Befunde mit einer zweiten Untersuchung bestätigt und anschließend quantifiziert werden müssen, damit diese letztendlich die Todesursache erklären lassen.“

Ein Ergebnis der irischen Untersuchungen liegt hier weiter noch nicht vor.
Jörg Ebert, Staatsanwaltschaft Schwerin

Etwaige Nebenuntersuchungen in Speziallaboren seien ebenfalls zeitaufwendig. „Wir haben unlängst eine Probe nach Lausanne geschickt, weil die Kollegen Helium analysieren können“, nennt Kunz ein Beispiel. Kein Labor verfüge über alle Nachweismethoden.

Für Nowitschok und Co bedarf es Spezialisten

Auch einige spektakuläre Vergiftungen konnten nur mit Hilfe von Speziallabors geklärt werden. Im Fall des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny, der im vergangenen Jahr an Bord eines russischen Inlandflugs zusammengebrochen war, baten die behandelnden Ärzte der Berliner Charité ein Speziallabor der Bundeswehr um Hilfe. 

Die betreibt in München ein Labor, in dem chemische Kampfstoffe untersucht werden. Dort wurde schließlich ein Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe nachgewiesen.

Bei einer ähnlichen Verdachtslage würde man in Irland womöglich auf das Forschungszentrum für Bio- und Chemiewaffen im südenglischen Porton Down zugehen. Dort war 2018 die Vergiftung des russischen Ex-Agenten Sergej Skripal, ebenfalls mit Nowitschok, untersucht worden.

Wie die Untersuchungen im Todesfall Strenz konkret geführt werden, ist unterdessen völlig unbekannt. Selbst die Staatsanwaltschaft Schwerin, die ein eigenes Todesermittlungsverfahren eingeleitet und ein Rechtshilfeersuchen beim irischen Justizministerium gestellt hat, tappt im Dunkeln. 

Staatsanwalt Jörg Ebert: „Ein Ergebnis der irischen Untersuchungen liegt hier weiter noch nicht vor.“ 

Schwierige Rechtslage erschwert Austausch

Die Strafverfolgungsbehörde verweist zudem darauf, dass sich Irland ebenso wie Dänemark nicht der EU-weiten Vereinbarung zur Europäischen Ermittlungsanordnung angeschlossen hat. Justizbehörden könnten sonst angewiesen werden, Beweismittel oder den aktuellen Ermittlungsstand herauszugeben. 

Dass nach drei Monaten noch nicht einmal ein vorläufiges Obduktionsergebnis bekannt ist, sorgt auch in der Partei von Karin Strenz für Befremden, wie ein CDU-Parlamentarier im Hintergrund durchblicken lässt. 

So lange der Fall nicht abgeschlossen sei, werde spekuliert. Auch ein Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen Strenz kann formal erst abgeschlossen werden, wenn ihr Tod amtlich bestätigt ist, wie ein Behördensprecher erläuterte.

Gerade bei einem politisch beachteten Fall kann ich es verstehen, wenn man auf Nummer sicher gehen will.
Sebastian Kunz, Gerichtsmedizin Ulm

Karin Strenz galt als Schlüsselfigur in der Aserbaidschan-Affäre mit langjährigen Beziehungen in die autokratisch regierte ehemalige Sowjetrepublik. 

Kurz vor ihrer privaten Kuba-Reise war bekannt geworden, dass seit 2020 laufende Ermittlungen gegen Strenz und den Ex-Abgeordneten Eduard Lintner (CSU) im Lichte neuer Erkenntnisse auf den Karlsruher CDU-Abgeordneten Axel E. Fischer ausgeweitet wurden. 

Beamter in der Grafschaft Limerick entscheidet

Der Ulmer Rechtsmediziner Kunz sagt, es komme zwar oft vor, dass bei langen Verfahren eine vorläufige Todesursache genannt werde. Geschehe dies aber nicht, dann lasse sich daraus kaum etwas ableiten. „Gerade bei einem politisch beachteten Fall kann ich es verstehen, wenn man auf Nummer sicher gehen will“, betont er.

Im irischen Justizministerium heißt es, man könne zum Stand der Dinge nichts sagen. Dort verweist man auf den Coroner der Grafschaft Limerick. Diese Untersuchungsbeamten sind im angelsächsischen Rechtssystem bei zweifelhaften Todesfällen mit der Untersuchung betraut. Sie seien völlig unabhängig, so Justizsprecher Seán Clemenson.

Coroner John McNamara hatte auf Anfrage dieser Redaktion Anfang April bestätigt, dass nach der Autopsie ein Gutachten beauftragt worden sei. „Diese Testergebnisse des staatlichen Labors dauern ungefähr drei Monate und wir werden das Ergebnis der toxikologischen Tests abwarten, bevor die Post-Mortem-Untersuchung vom Pathologen abgeschlossen werden kann“, so der Beamte damals. 

Eine aktuelle Anfrage ließ der Coroner zunächst ebenso unbeantwortet wie das staatliche Labor. Für deutsche Behörden gilt demnach weiterhin: abwarten.

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