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Digitalisierung der Justiz

Alle Akten auf dem Laptop: Generalbundesanwalt führt die elektronische Akte ein

Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran, bis 2026 ist die elektronische Akte Pflicht. Das gilt auch für den Generalbundesanwalt. Seit kurzem arbeiten alle sechs Revisionsreferate der obersten Anklagebhörde nur noch mit der E-Akte. Nun steht der nächste Schritt an – die Umstellung im gesamten Ermittlungsbereich.

Das Programm «eAkte Justiz» wird während einer Pressekonferenz nach der Einführung der elektronischen Akte an allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg präsentiert. Am Landgericht Mannheim und am Arbeitsgericht Stuttgart wurde die elektronische Akte bereits 2016 eingeführt. Nach und nach soll die Papierakte abgeschafft werden. (zu dpa: «Auch alle Zivilkammern bei Landgerichten arbeiten künftig digital») +++ dpa-Bildfunk +++
Laptop statt Papier: Im Zivilbereich gehört die elektronische Akte bereits zum Alltag. Bis 2026 ist sie in der gesamten Justiz Pflicht. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

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