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Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran, bis 2026 ist die elektronische Akte Pflicht. Das gilt auch für den Generalbundesanwalt. Seit kurzem arbeiten alle sechs Revisionsreferate der obersten Anklagebhörde nur noch mit der E-Akte. Nun steht der nächste Schritt an – die Umstellung im gesamten Ermittlungsbereich.