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Trotz Corona und Schulschließung

Ältere Schüler müssen in Baden-Württemberg zur Klausur antreten

Eigentlich sind die Schulen in Deutschland ja bis Ende Januar geschlossen, ab 18. Januar will Baden-Württemberg möglichst Grundschulen und Kitas öffnen – aber für ältere Schüler heißt es mitunter schon am 11. Januar: Aufstehen, zur Schule fahren!

ARCHIV - 13.05.2011, Bayern, Straubing: Abiturienten eines Gymnasiums schreiben in einer Turnhalle die Abiturprüfung in Deutsch. Wegen des Coronavirus wird in Bayern der Beginn der Abiturprüfungen vom 30. April auf den 20. Mai 2020 verschoben. Foto: Armin Weigel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
Klausurtermine – trotz des Lockdowns: Schüler aus Abschlussklassen schreiben in der Woche ab 11. Januar einige Klausuren in der Schule. Wenn es „zwingend“ notwendig ist, können die Lehrer ihrer Klassen einbestellen. Foto: Armin Weigel

Können sie nächste Woche länger schlafen, weil „nur“ Video-Unterricht auf dem Stundenplan steht? Oder müssen sie schon am 11. Januar wieder zur Schule und Klausuren schreiben? Bei den älteren Schülern herrscht noch einige Verwirrung um die neuen Corona-Schutzmaßnahmen.

Was sie für den Alltag der Jugendlichen bedeuten, darüber mussten die Lehrer am Donnerstag erst einmal beraten – teils kursieren widersprüchliche Meldungen in den Klassengruppen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Für welche Klassen können Schulen eine Ausnahme machen und schon ab 11. Januar den Präsenzunterricht ausrufen?

Für alle „Abschlussklassen“ sind Ausnahmen möglich. „Für sie kann ab 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist“, legte das Kultusministerium fest.

Wer gehört zu den Abschlussklassen?

Neunt- und Zehntklässler aller Schularten, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfung machen. Ebenso Berufsschüler im Abschlussjahr sowie Zehntklässler in inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein „nahtlos anschließendes“ Bildungsangebot vorbereiten. Am Gymnasium zählen nicht nur die Abiturienten zu den Abschlussklassen, sondern auch der erste Oberstufenjahrgang, also die Elftklässler im G8 und die Zwölftklässler im G9 – denn auch sie müssen ja schon Notenpunkte fürs Abitur sammeln.

Was sind „zwingende“ Gründe für Präsenzunterricht oder Klausuren?

Darüber haben die Lehrerkollegien vielerorts erst einmal beraten. „Die Beurteilung einer solchen Einzelfallentscheidung liegt bei der Schulleitung“, teilte das Kultusministerium mit. Die Karlsruher Gymnasien kamen zu dem Schluss: Für die Jahrgangsstufe 1 ist Präsenzunterricht in der Woche vom 11. bis 18. Januar nicht zwingend – und auch für die Abiturienten der Jahrgangsstufe 2 reiche in dieser Zeit Fernunterricht aus. Aber: Klausuren werden kommende Woche geschrieben – und dafür müssen die Oberstufenschüler in die Schule kommen. „Das ist einfach notwendig, weil für das erste Halbjahr ja die Zeugnisnoten gemacht werden müssen“, sagt Uwe Müller, Direktor des Max-Planck-Gymnasiums und geschäftsführender Schulleiter der Karlsruher Gymnasien. Kollegen andernorts halten es ähnlich.

Wie geht es weiter – auch für die jüngeren Schüler und Kita-Kinder?

Die Jüngeren müssen vorerst auf jeden Fall daheim lernen und betreut werden. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) und Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) haben zwar bekräftigt, dass sie möglichst ab 18. Januar die Grundschulen und Kindertagesstätten öffnen wollen – allerdings steht alles unter dem Vorbehalt, dass sich das Corona-Infektionsgeschehen günstig entwickelt. Die Eltern und Kinder werden wohl erst wenige Tage vor dem Stichtag 18. Januar definitiv erfahren, wie es weitergeht – für Kleinkinder und Abiturienten. Die Schüler der Klassen 5 bis 10 bleiben voraussichtlich bis Ende Januar im Fernunterricht.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Sie öffnen bereits am 11. Januar. Einige Eltern kritisieren das, wegen der Ansteckungsgefahr. Andere sind erleichtert, weil die Pflege schwerstbehinderter Kinder alleine kaum zu stemmen ist.

Welche Noten stehen im Halbjahreszeugnis, wenn Kinder in einigen Fächern noch gar keine Arbeiten geschrieben haben?

Auf diesen ungünstigen Fall will sich das Kultusministerium auf Anfrage noch nicht festlegen. Die Schulen haben einen zeitlichen Puffer: Bis Ende Februar können sie dieses Jahr ausnahmsweise die Zeugnisse austeilen. Eine nochmalige Verschiebung des Termins sei akutell nicht angedacht: „Sollte sich hier doch noch der Bedarf ergeben, da Schulen länger geschlossen bleiben müssen, kann hier aber noch einmal nachgesteuert werden.“

Müssen Kinder zur Schule gehen, falls ihre Klasse schon im Januar wieder Präsenzunterricht erhält?

Nein. Das Kultusministerium verspricht, dass in der Pandemie auch weiter gilt: Die Schulpflicht ist nicht aufgehoben, aber die Präsenzpflicht. „Daran werden wir nicht rütteln“, verspricht ein Sprecher Eisenmanns. Eltern und Kinder, die zu Risikogruppen gehören oder aus anderem Grund große Angst vor Ansteckung hätten, würden zu nichts gezwungen.

Wie viele Familien nutzen diese Freistellung?

Bei Abfragen im Sommer und Herbst ermittelte das Kultusministerium, dass rund ein Prozent der Schüler vom Präsenzunterricht befreit wurden. „Die Eltern gehen verantwortungsbewusst damit um“, sagt Eisenmanns Sprecher.

Ab wann und für wen gibt es eine Notbetreuung?

Zum offiziellen Ferienende. Ab Montag, 11. Januar müssen Kitas und Schulen bis Klasse 7 eine Notbetreuung anbieten. Voraussetzung: Beide Eltern sind im Beruf unabkömmlich und haben keine andere Betreuungsmöglichkeit. Kontrollieren können letztlich weder Lehrkräfte noch Erzieherinnen, ob das stimmt.

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