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Bundespräsident spricht zum Jubiläum

Am Freitag kommt der Bundesrat zu seiner 1.000. Sitzung zusammen

Anders als der Bundestag kennt der Bundesrat keine Legislaturperiode, sondern tagt als immerwährendes Gremium. Am Freitag ist die 1.000. Sitzung seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

Volker Bouffier (CDU), hessischer Ministerpräsident, steht am Rednerpult des Bundesrates. In der Länderkammer wird auf einer Sondersitzung über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beraten. Der Bundestag hatte die Gesetzesänderung bereits am Vormittag behandelt. +++ dpa-Bildfunk +++
Keine Zwischenrufe, kein Beifall: Bei Sitzungen des Bundesrats im ehemaligen Preußischen Herrenhaus geht es in der Regel ruhig zu. An diesem Freitag kommt die Länderkammer zu ihrer 1.000 Sitzung zusammen Foto: Wolfgang Kumm picture alliance/dpa

Die Tagesordnung ist völlig unspektakulär. Wenn die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, ihre Bevollmächtigten beim Bund und die weiteren Ressortchefs am Freitag zur Sitzung des Bundesrats zusammenkommen, stehen 85 Vorlagen in 81 Tagesordnungspunkten auf ihrem Programm.

Die Länderkammer muss unter anderem neun Gesetzen aus dem Bundestag zustimmen, gibt Stellungnahmen zu 34 Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett sowie zwölf Vorlagen aus Brüssel ab und beschäftigt sich mit 14 Initiativen aus den Ländern, vier Verordnungsentwürfen der Bundesregierung.

Dennoch hat sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu der Sitzung im noblen früheren Preußischen Herrenhaus an der Leipziger Straße angesagt, um dem eigenständigen Verfassungsorgan seine Aufwartung zu machen. Denn es gilt trotz Corona ein besonderes Jubiläum zu feiern – es ist die 1.000. Sitzung des Bundesrates seit Gründung der Bundesrepublik im September 1949.

Anders als der Bundestag kennt die Länderkammer keine Legislaturperioden, sondern tagt als immerwährendes Gremium. Am 7. September 1949 konstituierte sich die Vertretung der Bundesländer in der Aula der Pädagogischen Hochschule in Bonn am Rhein. 71 Jahre, fünf Monate und fünf Tage später ist Sitzung Nummer 1.000 erreicht.

Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung (...) mit.
Grundgesetz, Artikel 50

Nach Artikel 50 des Grundgesetzes wirken die Länder „bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit“, vertreten werden sie durch ihre jeweilige Landesregierung. Unterschieden wird dabei zwischen „Zustimmungsgesetzen“ und „Einspruchsgesetzen“.

Die Zustimmungsgesetze tangieren die Interessen der Länder direkt und unmittelbar, da sie Auswirkungen auf ihre Finanzen oder ihre Organisations- sowie Verwaltungshoheit haben. In diesem Falle können die Länder entweder dem Gesetz zustimmen oder es ablehnen oder die Einberufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat verlangen.

Diesem gehören 32 Mitglieder an – 16 Abgeordnete aller Fraktionen des Bundestags und je ein Vertreter eines jeden Bundeslandes.

Der Bundestag kann ein Veto überstimmen

Bei den Einspruchsgesetzen hat der Bundesrat weniger Einfluss. Zwar kann er auch hier im Falle einer Ablehnung den Vermittlungsausschuss anrufen und sogar ein Vermittlungsergebnis ablehnen, doch der Bundestag kann dieses Veto am Ende eines längeren Prozesses überstimmen.

Durch die im Jahr 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform hat sich die Zahl der Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, deutlich verringert. Das macht sich auch in der Zahl der Vermittlungsverfahren sichtbar, die im Vergleich zu früher stark zurückgegangen ist. In dieser Legislaturperiode waren es bislang erst fünf.

Kritik an der „Blockadepolitik“

In der Vergangenheit gab es oft Kritik an der Rolle des Bundesrats, da die jeweilige Oppositionspartei im Bundestag eine Mehrheit in den Ländern nutzte, um wichtige Gesetze der Regierung zu blockieren. So machte eine SPD-Mehrheit in der Länderkammer in den 80-er Jahren der damaligen CDU/CSU-FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl das Leben schwer, im Gegenzug bremste die Unionsmehrheit in den frühen 2000-er Jahren mehrfach die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder aus.

Der Vorwurf einer „Blockadepolitik“ machte beides Male die Runde, Ziel der großen Föderalismusreform war es daher auch, die Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern klarer zu trennen und Mischzuständigkeiten auf ein Minimum zu begrenzen.

Im Gegensatz zum Bundestag werden im Bundesrat keine großen politischen Debatten geführt, der Großteil der Tagesordnungspunkte wird im Regelfall sogar ohne Aussprache angenommen. Zwischenrufe gibt es nicht, auch keinen Beifall am Ende einer Rede. Insgesamt hat der Bundesrat 69 Stimmen, für die Annahme eines Gesetzes ist die absolute Mehrheit von 35 Stimmen notwendig. Enthält sich ein Land der Stimme, weil die Koalitionspartner unterschiedlicher Auffassung sind, wirkt dies wie eine Nein-Stimme.

Der Bundesratspräsident vertritt den Bundespräsidenten

Die vier großen Länder, unter ihnen Baden-Württemberg, haben sechs Stimmen, die anderen Länder je nach Größe fünf und vier, die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und das Saarland je drei. Die Präsidentschaft wechselt jedes Jahr, derzeit steht der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), an der Spitze.

Er ist zugleich Stellvertreter des Bundespräsidenten und vertritt diesen in Zeiten der Abwesenheit oder nach einem Rücktritt bis zur Wahl eines Nachfolgers, wie dies bei den vorzeitigen Abgängen von Horst Köhler 2010 und Christian Wulff 2012 der Fall war.

Koordinator der „G“-Länder

Die Zeiten, in denen sich im Bundesrat A- und B-Länder, also Länder mit einer SPD-Regierung oder einem Ministerpräsidenten von CDU und CSU, gegenüberstanden, sind lange vorbei. Inzwischen gibt es auch Ministerpräsidenten von den Grünen und der Linken, zudem unterschiedlichste Koalitionen.

Über Jahrzehnte hinweg war Baden-Württemberg als Koordinator der B-Länder für ein einheitliches Vorgehen der Länder mit unionsgeführter Regierung zuständig. Das hat sich mit der Wahl von Winfried Kretschmann vor zehn Jahren geändert. Seitdem ist Baden-Württemberg Anführer und Koordinator der sogenannten „G“-Länder mit grüner Regierungsbeteiligung.

Immer am Vorabend einer Bundesratssitzung treffen sich die grünen Ministerinnen und Minister in der Landesvertretung im historischen Diplomatenviertel am Rande des Tiergartens, um das Abstimmungsverhalten zu besprechen oder noch nötige Kompromisse mit Union oder SPD zu schmieden.

Eine zentrale Rolle. Da die Grünen mittlerweile in unterschiedlichsten Bündnissen in elf der 16 Landesregierungen vertreten sind, sind sie das Zünglein an der Waage. Die GroKo hat im Bundesrat schon lange keine Mehrheit mehr.

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