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Wegen Corona

Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung: Gericht sagt die Verhandlung in Karlsruhe erneut ab

In einer Halle der Messe Karlsruhe in Rheinstetten wollte das Bundesverfassungsgericht Anfang Mai die mündliche Anhörung zum Streit um die Anhebung der staatlichen Mittel für die Parteien durchführen. Doch daraus wird nichts.

Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgerichtes. Die AfD Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Dabei ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. +++ dpa-Bildfunk +++
Absage wegen Corona: Das Bundesverfassungsgericht hat die für Anfang Mai geplante mündliche Anhörung zur Parteienfinanzierung in der Messe Karlsruhe auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Foto: Uli Deck/dpa

Corona stoppt das Bundesverfassungsgericht. Bereits zum zweiten Mal muss das höchste deutsche Gericht die mündliche Verhandlung über die beiden Klagen der Oppositionsparteien im Bundestag gegen die Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung absagen.

Die öffentliche Anhörung sollte am 4. und 5. Mai in einer eigens angemieteten Halle der Messe Karlsruhe in Rheinstetten stattfinden, nachdem bereits ein erster für Ende Januar geplanter Termin abgesagt werden musste.

Der Zweite Senat des Gerichts verwies in seiner Begründung auf die „aktuell äußerst dynamische, in ihrem weiteren Verlauf schwer absehbare Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie“. Die Verhandlung werde „auf einen späteren Zeitpunkt“ verschoben.

Gericht begründet Absage mit gesundheitlichen Risiken

Die zweitägige mündliche Verhandlung in der Messehalle wäre eine Premiere in der mittlerweile 70-jährigen Geschichte des Gerichts gewesen. Doch selbst der Wechsel in die weiträumige Halle mit großen Abständen erschien dem Gericht nun als zu unsicher.

Die Verhandlung des Zweiten Senats unter Vorsitz der neuen Vizepräsidentin Doris König sei „unter Beteiligung einer über das Maß weit hinausgehenden Vielzahl an Verfahrensbeteiligten und anzuhörenden sachkundigen Auskunftspersonen, von denen viele nach Karlsruhe anreisen müssten, durchzuführen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

„Aus diesem Grund erscheint es selbst bei Vornahme entsprechender Vorsichtsmaßnahmen und einem Ausweichen auf externe Räumlichkeiten nicht möglich, die Durchführung der mündlichen Verhandlung ohne gesundheitliche Risiken für die Anwesenden zu gewährleisten und gleichzeitig einen geordneten Ablauf sicherzustellen.“

Die Große Koalition hatte 2018 beschlossen, die Mittel des Staates für die Parteien von 165 auf 190 Millionen anzuheben. Die Oppositionsparteien im Bundestag lehnten dies ab. 216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP reichten beim Bundesverfassungsgericht einen Normenkontrollantrag ein.

Einen nachträglichen Beitritt der AfD-Fraktion zu diesem Antrag lehnte das Karlsruher Gericht ab, die AfD strengte daraufhin parallel eine Organklage gegen den Deutschen Bundestag an. Beide Verfahren sollen gemeinsam behandelt werden.

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