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Bund strebt einheitliche Regelung an

Infektionsschutzgesetz soll verschärft werden: Ab einer Inzidenz von 100 gilt eine Ausgangssperre

Das Infektionsschutzgesetz wird bald geändert. Die Bundesregierung entmachtet damit ein Stück weit die Länder und setzt in Corona-Hotspots strengere Regeln durch. Das gefällt aber nicht allen.

Der Bürgersteig vor den Restaurants und Bars am Schulterblatt gegenüber der Roten Flora ist bereits zu Beginn der Ausgangssperre menschenleer. In Hamburg gilt seit Karfreitag eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Die neue Regel gilt zwischen 21.00 und 5.00 Uhr. In Hamburg dürfen die Menschen Häuser und Wohnungen nicht mehr ohne triftigen Grund verlassen. +++ dpa-Bildfunk +++
Nichts geht mehr: In Städten oder Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 soll künftig von 21 bis 5 Uhr eine Ausgangssperre gelten. Dann darf ohne triftigen Grund die Wohnung nicht mehr verlassen werden. Foto: Markus Scholz/dpa

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