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Baden-Württemberg

Ausgangssperren in der Corona-Pandemie werden zum Flickenteppich

Der Ortenaukreis verzichtet trotz einer hohen 7-Tage-Inzidenz auf weitere Ausgangssperren in der Corona-Pandemie. Der Landkreis Karlsruhe erlässt hingegen eine Allgemeinverfügung.

Menschenleer: Auf dem Ludwigsplatz herrscht wegen der Ausgangssperre nach 20 Uhr auch am Wochenende eine gespenstische Atmosphäre.
In Karlsruhe gilt die Ausgangssperre seit Donnerstag nicht mehr. Im benachbarten Landkreis müssen die Menschen hingegen um 21 Uhr zu Hause sein. Foto: Jörg Donecker

Die Befürchtungen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim sind wahr geworden: Die Region wird hinsichtlich der nächtlichen Ausgangssperren zum Flickenteppich. So verzichtet der Ortenaukreis auf diese Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Die Ausgangssperren seien „nicht erforderlich“, wie das Landratsamt in Offenburg am Donnerstagnachmittag mitteilte. Der Kreis liegt bei einer 7-Tage-Inzidenz von 66,1 zwar über dem landesweiten Mittel von 53,2 und der möglichen Eingriffsschwelle von 50. Das Landratsamt verweist aber unter anderem darauf, dass kein diffuses Infektionsgeschehen vorliege.

Der Landkreis Karlsruhe (7-Tage-Inzidenz: 64,3) hat hingegen am Donnerstag eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der er an der nächtlichen Ausgangssperre festhält. Damit gelten mit Überschreiten der Landkreis-Grenze erstmals in der Pandemie andere Regeln als in der Stadt Karlsruhe (44,9). Dort dürfen die Bürger auch am späteren Abend noch ihre Wohnungen und Häuser verlassen.

Wer jedoch im Landkreis wohnt, der muss zwischen 21 Uhr und 5 Uhr am Folgetag zu Hause bleiben. Die Lage mit einer Inzidenz von über 50 und einem diffusen Infektionsgeschehen lasse keine andere Entscheidung zu, teilte Landrat Christoph Schnaudigel mit. Sobald man die Marke unterschreite, werde die Allgemeinverfügung obsolet.

Trotz erkennbarem Widerwillen von Oberbürgermeister Peter Boch wurde am Donnerstagabend auch für den zwischenzeitlichen Inzidenz-Spitzenreiter Pforzheim (79,4) eine nächtliche Ausgangssperre verfügt. Am ersten Abend sollte die Beschränkung erst ab Mitternacht gelten, ab diesem Freitag dann wie in allen betroffenen Kreisen ab 21 Uhr.

Boch hatte schon vorher erklärt, dass er eine Ausgangssperre nicht zu den wirksamen Mitteln der Pandemiebekämpfung zählt. Dennoch trage er die Allgemeinverfügung mit, um für die anstehenden Faschingsferien ein Signal zu setzen.

Am Vorgehen des Landes übte Boch Kritik. „Am späten Mittwochabend erst der Erlass, am Donnerstag sollen die betroffenen Kreise dann schon Regelungen an der Hand haben“, bemängelte er. Das sei kein guter Stil.

Neben der Stadt Karlsruhe gelten auch in Baden-Baden (32,6), dem Landkreis Rastatt (48) sowie dem Enzkreis (46,6) dank der niedrigen 7-Tage-Inzidenzen seit Donnerstag wiederum keine Ausgangssperren mehr.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte die landesweit geltende nächtliche Ausgangssperre aufgehoben, unter bestimmten Umständen aber Regelungen auf Kreisebene ermöglicht. Eine dieser Voraussetzungen ist eine Inzidenz von mehr als 50.

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