Wem gehört die Straße denn nun wirklich? Zwischen Autofahrern und Radfahrern kommt es täglich zu gefährlichen Situationen – insbesondere beim Überholen. Und auch wenn die Straßenverkehrsordnung spätestens ab Februar einen großzügigen Mindestabstand vorschreibt, ist ein Ende des Konflikts wohl nicht in Sicht.
Zwei Meter sind ganz schön viel. Ein bequemes Bett ist zwei Meter lang und gerne auch zwei Meter breit, ein Basketballspieler zwei Meter groß und der sichere Abstand, den Autofahrer beim Überholen zwischen sich und Radfahrern einhalten müssen, beträgt bald ebenfalls zwei Meter.
Zwei Meter auf Landstraßen / 1,5 Meter innerorts
Zumindest außerhalb von Ortschaften müssen Autos künftig so weit ausholen, dass mindestens noch ein ganzes Auto zwischen ihren Außenspiegel und den Lenker des Radlers passt. Innerorts sind immerhin noch 1,5 Meter vorgeschrieben.
Noch steht die Zustimmung des Bundesrates aus. Doch die ist offenbar nur noch Formsache und wird spätestens im Februar verbindlich erwartet.
Das ist ein Witz
Für Klaus S. ist das ein Witz. „Unsere Straßen sind breit genug, dass zwei Lastwagen aneinander vorbei passen und dabei noch locker ein Radfahrer überholt werden kann“, sagt der Unternehmer aus dem Enzkreis.
Radfahrer nerven ihn, wenn sie wie der unter dem Pseudonym „Natenom“ bekannte Pforzheimer Andreas Mandalka nicht Platz machen, sondern „nach links ziehen, sobald sie merken, dass sie überholt werden“. Mandalka kämpft bereits seit Jahren mit Abstandshalter und Videokameras für die Rechte der Radfahrer.
Radfahren auf der Landstraße ist gefährlich
Generell hält der 45-jährige Klaus S., der seinen Namen nicht öffentlich preisgeben will, Fahrrad fahren auf der Landstraße für „extrem gefährlich“, insbesondere auf Strecken, auf denen Autofahrer auch mal gerne etwas schneller unterwegs sind.
Mandalka nervt ihn ganz besonders. „Gerade dort, wo ich diesen Mann immer wieder antreffe, ist die Straße bolzengerade. Da fährt doch kein Mensch 100.“
Wo Autofahrer Gas geben wollen, sollten seiner Ansicht nach die Radfahrer auf den Radweg ausweichen oder doch lieber den Bus nehmen. Radfahren, das ist für Klaus S. doch eher eine Freizeitbeschäftigung. „Die allerwenigsten fahren tatsächlich ins Geschäft.“
Natenom begrüßt das Gesetz
Mandalka aber sagt, er fährt Rad, um möglichst schnell von A nach B zu kommen. Weil dafür das Netz der Landstraßen am besten geeignet sei, will er sich von dort auch nicht abdrängen lassen. Er findet es gut, „dass in Zukunft ein konkreter Mindestabstand in der Straßenverkehrsordnung genannt wird, statt nur ausreichender Seitenabstand“.
In diesem Bemühen hat er gefährliche Situationen schon so oft bei der Polizei angezeigt, dass ihm die inzwischen einen gewissen Belastungseifer unterstellt und seine Bemühungen nicht so ernst nimmt, wie er es gerne hätte.
Polizei kann Seitenabstände nicht messen
Mit dem Eingreifen des Gesetzgebers hofft er jetzt auf eine Verbesserung für die Radfahrer.
Bei der Polizei macht man sich bereits Gedanken, wie man die Einhaltung der neuen Abstands-Vorschriften überprüfen könnte.
Eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Karlsruhe betont, gerade bei nachträglichen Anzeigen von Geschädigten werde die Beweisführung bei einer reinen Beschreibung der Abstandsunterschreitung weiterhin schwierig bleiben. Möglich sei zwar, den Beweis mangelnden Überholabstands durch Video- und Fotoaufnahmen nachzuweisen.
„Eine spezielle Messtechnik für diesen Einsatzzweck gibt es aber gegenwärtig nicht bei der Polizei.“
Ausland hat solche Messgeräte
Mandalka fordert deshalb die Anschaffung von geeigneten Messgeräten, wie sie in den USA, Großbritannien und Österreich bereits im Einsatz seien.
„Mit solchen Geräten müssen in Zukunft Kontrollen durchgeführt werden, die genauso selbstverständlich sind, wie heutzutage Geschwindigkeitskontrollen. Aber auch ohne Messgeräte kann man Kontrollen durchführen auf engen Straßen, wo es gar nicht möglich ist, mit Einhaltung des Mindestabstands zu überholen; so hat es beispielsweise die Polizei in Köln letztes Jahr gemacht.“
Der Verkehrsfluss leidet
Beim ADAC Nordbaden ist die Freude über die Gesetzesverschärfung verhalten. „Für die Sicherheit ist das ein Vorteil, für den Verkehrsfluss aber eher nicht“, sagt ADAC-Verkehrsexperte Thomas Hätty.
„Unsere Straßen sind innerorts oftmals drei bis vier Meter breit. Da bleibt dem Autofahrer in 80 Prozent der Fälle nur übrig, sich hinter dem Fahrradfahrer zu halten – und das kann dann ganz schön langsam vorwärts gehen.“ Noch gravierender seien die Auswirkungen außerorts.
ADAC fordert Ausbau des Radwegnetzes
„Stellen Sie sich vor, man darf 100 Stundenkilometer schnell fahren, muss aber, weil der Platz nicht ausreicht, mit 15 km/h hinter dem Radfahrer bleiben. Wir sind sehr gespannt, wie sich die Sache entwickelt.“ Er fordert ein vernünftiges Miteinander, bei dem Radfahrer und Autofahrer Rücksicht aufeinander nehmen. „Ansonsten muss man eben das Radwegnetz deutlich stärker ausbauen“, so Hätty.
Für Klaus S. ist klar, wie ein vernünftiges Miteinander zwischen Radfahrern und Autofahrern aussehen muss. „Wenn ich Fahrrad fahre, dann fahre ich so, dass ich den anderen Verkehrsteilnehmern nicht zur Last falle.“
Am Ende ist er tot
Wie Radfahrer auf ihr Recht pochen wollten und sich dabei selbst in Gefahr brächten, kann er nicht verstehen. „Am Ende hat er ja vielleicht recht, aber er ist tot.“