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Neues Polizeigesetz

Bodycams in Wohnungen erlaubt

Der Landtag hat die Nutzung von Bodycams für die Polizei in Wohnungen und mehr Kontrollen bei Großveranstaltungen beschlossen. SPD und FDP halten das Gesetz für verfassungswidrig.

Ein Polizeibeamter trägt eine Bodycam.
Ein Polizeibeamter trägt eine Bodycam. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Mit den Stimmen der grün-schwarzen Regierungsmehrheit hat der Landtag am Mittwoch in Stuttgart das neue baden-württembergische Polizeigesetz verabschiedet. Nach dieser Fassung des bereits 2017 beschlossenen Gesetzes dürfen Polizisten in bestimmten Fällen Schulterkameras („Bodycams“) auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen. Außerdem soll die Rechtsgrundlage für Kontrollen von Menschen bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen verbessert werden.

Über die Auslegung des Gesetzes hat die grün-schwarze Koalition lange gestritten. Im vergangenen Dezember erzielten die beiden Parteien einen Kompromiss.

SPD und FDP halten das Gesetz in der jetzigen Form in Teilen für verfassungswidrig. „Was die Polizei wirklich braucht sind nicht verfassungswidrige Befugnisse, sondern eine bessere Ausstattung und mehr Personal“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann.

Abgeordnete von CDU und Grünen haben dagegen in der Debatte auf die breite Zustimmung durch hochrangige Juristen verwiesen. „Alle Praktiker, teils hochrangige Topjuristen, die wir gehört haben, stützen den Gesetzentwurf“, sagte der CDU-Parlamentarier Thomas Blenke. Für die Grünen betonte deren Innenexperte Uli Sckerl, das Gesetz begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat zudem daran erinnert, dass etwa ein Drittel der durch Gewalt verletzten Polizisten in geschlossenen Räumen verletzt würden. „Wie wollen wir erklären, dass die Bodycam gerade dort ausgeschaltet werden muss, wo sie zum Schutz von Polizisten, aber auch von Frauen und Kindern eingesetzt werden müsste?“, fragte Strobl ins Plenum.

Der Landtag war am Mittwoch erstmals nach der Sommerpause wieder zusammengetreten.

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